Bayern steht erneut im Zentrum eines symbolträchtigen Kulturkampfes: Das Kreuz im öffentlichen Raum. Jahrhundertelang Sinnbild der abendländischen Identität – und wird von einem Gericht nun als Angriff auf die individuelle Freiheit gedeutet. Zwei Schülerinnen haben sich erfolgreich gegen ein Kruzifix im Eingangsbereich ihres Gymnasiums gewehrt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) gab ihnen nun recht und erklärt: Das Kreuz verletze ihre „negative Glaubensfreiheit“.
Es geht um ein stattliches Holzkreuz mit gekreuzigtem Christus, 1,50 Meter hoch, 50 Zentimeter breit, gut sichtbar am Haupteingang eines staatlichen Gymnasiums in Wolnzach angebracht. Die Klägerinnen fühlten sich von diesem Anblick täglich in ihrer Freiheit beeinträchtigt. Die Schulpflicht zwang sie, diesem schlimmen Symbol immer wieder zu begegnen. Ein Ausweichen war, so die Richter, unmöglich. Die Schule weigerte sich, das Kreuz abzuhängen. Jetzt hat der Verwaltungsgerichtshof die Entscheidung kassiert: Diese Weigerung sei rechtswidrig gewesen.
Der Fall ist ein Paradebeispiel dafür, wie die Rechtsprechung immer stärker als Abrissbirne kultureller Selbstverständlichkeiten dient. Als Grundlage zog das Gericht die berüchtigte Kruzifix-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1995 heran. Damals wurde das Anbringen von Kreuzen in Unterrichtsräumen öffentlicher Schulen als Verstoß gegen die Religionsfreiheit gewertet. Eine Entscheidung, die bis heute als tiefer Einschnitt in die kulturelle Identität Bayerns wirkt. Die Richter betonten, dass es keine gesetzliche Grundlage für Kreuze an Gymnasien gibt. Anders als bei Grundschulen oder staatlichen Dienstgebäuden fehle hier ein ausdrückliches Gesetz. Ein Kreuz in einer weiterführenden Schule? Juristisch nicht vorgesehen, so das Verdikt.
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