Der Verein „RAA Mecklenburg-Vorpommern“, erhält im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ 140.000 Euro. In einer knapp 50-seitigen Handreichung erklärt der Träger detailliert, wie Vereine Mitglieder ausschließen können, die sie für „rechtsextrem“ halten, oder die sich „beispielsweise rassistisch äußern oder diskriminierend handeln“. NIUS liegt das Dokument vor.
Die Handreichung des Vereines mit Finanzierung des Bundesfamilienministeriums.
Im Papier heißt es einleitend, es könne „zu einer existenziellen Frage werden, welche Möglichkeiten des Umgangs mit rechtsextremistischen Mitgliedern oder mit Mitgliedern, die sich beispielsweise rassistisch äußern oder diskriminierend handeln, es eigentlich gibt oder wie die Aufnahme solcher Personen verhindert werden kann“. Bereits einzelne Äußerungen oder vermeintliche Diskriminierung werden als denkbare Gründe für einen Ausschluss genannt. Ein solches Vorgehen birgt allerdings das Risiko, dass Begriffe so weit gefasst sind, dass auch politisch unerwünschte oder missliebige Stimmen getroffen werden können, ohne dass strafrechtlich relevante Verstöße vorliegen.
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