Der Fraktionsvorsitzende der Union, Thorsten Frei, hat gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) erklärt, gegen eine mögliche AfD-Landesregierung in Sachsen-Anhalt notfalls auch den Bundeszwang anzuwenden. Dieser würde der Bundesregierung ein Weisungsrecht gegenüber Landesbehörden verschaffen. Zur Anwendung kam das Instrument in der Geschichte der Bundesrepublik bislang noch nie.
„Sollte es die Lage erfordern, werden wir selbstverständlich das Grundgesetz durchsetzen und dafür alle Instrumente nutzen“, sagte Frei gegenüber dem RND. Grundlage dafür wäre Artikel 37 des Grundgesetzes. Er ermöglicht es der Bundesregierung, mit Zustimmung des Bundesrates Maßnahmen gegen eine Landesregierung zu ergreifen, wenn diese gegen die Verfassung verstößt oder sich weigert, Bundesgesetze zu erfüllen.
„Wir sind eine wehrhafte Demokratie“, erklärte Frei. Die staatlichen Institutionen müssten sicherstellen, dass die verfassungsmäßige Ordnung gewahrt und Bundesrecht umgesetzt werde. Den Bundeszwang bezeichnete er zugleich als „Ultima Ratio“. Falls es erforderlich sei, verfüge der Staat jedoch über die nötigen Mittel, „um die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Ganzen zu schützen“. Dies sei für ihn eine „pure Selbstverständlichkeit“.
UKRAINE-KRIEG: Putin äußert sich zur AFD und reagiert auf Truppen-Plan nach Frieden | WELT LIVE









