Ein Gericht in Wien verurteilte einen 19-jährigen Iraker zu einer zweijährigen Haftstrafe. Grund für das Urteil war die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung und krimineller Organisationen. Insgesamt hätten der Geisteszustand des Mannes sowie seine Nähe zum IS ein „verheerendes Gesamtbild” gezeichnet. Unmittelbar nach dem Urteilsspruch wurde der Iraker dennoch wieder auf freien Fuß gesetzt.
Der Verurteilte muss sich nun lediglich der Bewährungshilfe unterstellen und an einem Deradikalisierungsprogramm teilnehmen. Das Urteil ist rechtskräftig. Der junge Mann stand vorübergehend in Verbindung mit Beran A., dem Hauptverdächtigen im Fall des geplanten Anschlags auf das Taylor-Swift-Konzert in Wien. Bei der Untersuchung seines Mobiltelefons entdeckten die Ermittler sowohl IS-Propagandamaterial als auch kinderpornografische Inhalte. Letztere könnten in einem gesonderten Verfahren behandelt werden.
Der damals minderjährige Iraker verbreitete seit Sommer 2023 IS-Propaganda über soziale Medien, darunter extremistische Inhalte und ein Treuegelöbnis auf einen IS-Anführer. Der Staatsanwaltschaft zufolge zielte er hiermit eindeutig darauf ab, neue Mitglieder für den IS zu gewinnen. Das beschlagnahmte Videomaterial enthielt grausame Szenen von Hinrichtungen, Folterungen und der Ermordung von Homosexuellen. Der vorsitzende Richter bezeichnete dies als „Magen umdrehendes Material.”
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