Verfassungsgericht lehnt Beschwerde ab: Urteil gegen Weimarer Familienrichter bleibt bestehen

vor etwa 1 Jahr

Verfassungsgericht lehnt Beschwerde ab: Urteil gegen Weimarer Familienrichter bleibt bestehen
Bildquelle: Tichys Einblick

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde von Christian Dettmar abgelehnt. Die Richter der 3. Kammer des Zweiten Senats in Karlsruhe haben die Verfassungsbeschwerde Dettmars gegen seine Verurteilung wegen Rechtsbeugung erst gar nicht zur Entscheidung angenommen.

Damit bleibt das Urteil gegen den früheren Familienrichter aus Weimar rechtskräftig: Zwei Jahre auf Bewährung. Für Christian Dettmar sind die Folgen heftig: Denn damit verbunden ist der lebenslange Verlust seines Richteramts, das Ende seines Dienstverhältnisses, der Wegfall seines Gehaltes und der Verlust seiner Pensionsansprüche. Seine zukünftige Rente wird deutlich geringer ausfallen. Zudem hat er erhebliche Prozesskosten zu zahlen. Daher ist er auf Zuwendungen dringend angewiesen.

Dettmar hatte im April 2021 in zwei Fällen die Maskenpflicht aufgehoben.

Eine Mutter zweier Kinder aus Weimar klagte gegen Maskenzwang. Deren Kinder acht und vierzehn Jahre alte Kinder litten wegen der Masken unter Kopfschmerzen, Übelkeit und Schlaflosigkeit. Amtsrichter Dettmar verbot daraufhin der staatlichen Pestalozzi-Grundschule und der staatlichen Pestalozzi-Regelschule in Weimar, ihre Schüler zur Masken-, Abstands- und Schnelltestpflicht zu zwingen.

Er ordnete im April 2021 per einstweiliger Anordnung an, dass zwei Schüler in Weimar nicht mehr zur Maskenpflicht, zum Testen oder Abstandhalten gezwungen werden dürften. Die Maßnahme sei nach seinen Worten geeignet, das seelische und körperliche Kindeswohl zu gefährden – gestützt auf medizinische Gutachten.

Publisher Logo

Dieser Artikel ist von Tichys Einblick

Klicke den folgenden Button, um den Artikel auf der Website von Tichys Einblick zu lesen.

Weitere Artikel