„Das ist zulässig“: Brosius-Gersdorf kontert erneut Kritik am ethnischen Volksbegriff

vor etwa 16 Stunden

„Das ist zulässig“: Brosius-Gersdorf kontert erneut Kritik am ethnischen Volksbegriff
Bildquelle: Apollo News

Die ehemalige Richterkandidatin für das Bundesverfassungsgericht, Frauke Brosius-Gersdorf, hat bei Markus Lanz im ZDF am Donnerstagabend erneut erklärt, dass aus ihrer Sicht ein ethnischer Volksbegriff, wie er regelmäßig der AfD unterstellt wird, nicht verfassungswidrig sei. Die Diskussion fand im Kontext des Wahlerfolgs der Partei in Sachsen-Anhalt statt. Brosius-Gersdorf antwortete mit ihrer Schilderung auf den Grünen-Vorsitzenden Felix Banaszak, der zuvor nahelegte, die AfD würde mit ihren Remigrationsforderungen die Grenzen des Grundgesetzes überschreiten.

Brosius-Gersdorf entgegnete den Ausführungen Banaszaks kritisch. Man müsse sich daran gewöhnen, mit den Forderungen der AfD „sachlich, differenziert“ umzugehen, anstatt sie ohne nähere Prüfung einheitlich als verfassungsfeindlich einzuordnen. „Wenn wir über Remigration sprechen, dann kommt es drauf an“, stellte sie klar. Die Forderung nach einer Abschiebung deutscher Staatsbürger mit Migrationshintergrund sei ein „klarer Verfassungsverstoß“.

„Wenn damit aber gemeint ist, dass Ausländer, die ausreisepflichtig sind, abgeschoben werden sollen, ist das eine zulässige Forderung“, sagte Brosius-Gersdorf. Und weiter: „Wir müssen mal aufpassen, den ethnisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff per se als verfassungswidrig anzusehen. Das ist nicht so“, widersprach sie Banaszak weiter. Die Forderung der AfD Sachsen-Anhalt, im Staatsbürgerrecht zum Abstammungsprinzip zurückzukehren, sei zwar Bundessache, aber nicht verboten: „Das ist zulässig“.

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