Der Streit um eine von der NGO HateAid unterstützte Transfrau, die in einem Erlanger Frauen-Fitnessstudio trainieren wollte, beschäftigt weiter die Gerichte. Nun hat das Landgericht Frankfurt in einem Eilverfahren über die öffentliche Geschlechtsbezeichnung der Betroffenen Laura H. entschieden. Der Fall hatte bundesweit Aufmerksamkeit ausgelöst. Grundlage der jetzigen Entscheidung ist ein Beschluss, der der Welt vorliegt.
Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass es nicht per se verboten ist, eine Transfrau mit männlichen Geschlechtsmerkmalen als Mann zu bezeichnen. Eine pauschale Untersagung dieser Formulierung lehnte die Kammer daher im Eilverfahren ab. Die Äußerung sei demnach vom Schutz der Meinungsfreiheit gedeckt.
Insbesondere in einer öffentlichen Debatte über „geschlechtliche Selbstbestimmung“ und die Bedeutung des biologischen Geschlechts müsse es möglich sein, auch kritische Positionen zur bestehenden Gesetzeslage einzunehmen, befand das Gericht. Die Kammer verwies laut Welt darauf, dass sich jeder Grundrechtsträger „unabhängig von einem ihm auferlegten Rechtfertigungsdruck, die eigene Position überhaupt begründen zu müssen“, an Kontroversen zum Thema Geschlecht beteiligen darf.
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