Sachsens Justizministerin will sich dafür einsetzen, dass der Straftatbestand der Politikerbeleidigung abgeschafft wird. Jüngst erhielt ein Fall Aufmerksamkeit, weil ein Mann eine Geldstrafe zahlen soll, der Friedrich Merz als „Lügenfritz“ bezeichnet hatte. Ministerin Constanze Geiert von der CDU will sich auf der Justizministerkonferenz in der kommenden Woche für eine Abschaffung des Paragrafen 188 StGB einsetzen, der eine Geld- oder Gefängnisstrafe vorsieht, wenn ein Politiker in einer Art beleidigt wird, die „sein öffentliches Wirken erheblich […] erschweren“ kann.
Sollte es zu dem gemeinsamen Beschluss kommen, würde sich dieser an die Bundesjustizministerin Stefanie Hubig richten. In der Beschlussvorlage, die LTO vorliegt, heißt es: Sie solle „prüfen, ob und inwieweit eine grundlegende Reform der Beleidigungsdelikte, insbesondere durch eine Präzisierung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 185 StGB, die Abschaffung des § 188 StGB bzw. zumindest dessen tatbestandliche Begrenzung“ möglich sei.
Geiert begründet ihren Vorstoß damit, dass der Paragraf bisher keinen Angriff gegen Mandatsträger effektiv verhindert habe. Stattdessen gebe es Sorge, dass sich der Straftatbestand negativ auf politische Debatten auswirke und eine polemische Diskussion nicht mehr ohne Weiteres möglich sei. „Einen besonderen strafrechtlichen Schutz für Politikerinnen und Politiker halte ich nicht für erforderlich“, so die sächsische Ministerin.
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