Riesige Erleichterung Ende November – und nun große Ernüchterung. Die Kinderpflegerin aus Bayern, die Außenministerin Annalena Baerbock im März 2023 auf X als „Hohlbratze“ bezeichnet hatte, muss erneut um ihr Recht kämpfen.
Und das, obwohl sie vor einem Monat in zweiter Instanz noch freigesprochen wurde. Doch die Staatsanwältin legte Revision ein – der Freispruch ist damit nicht rechtskräftig.
Die Frau hatte Außenministerin Annalena Baerbock im März 2023 in zwei Tweets als „Hohlbratze“ bezeichnet. Einmal in einem alleinstehenden Kommentar, einmal mit den Worten „Korrekt, diese Hohlbratze ist eine Gefahr für unser Land.“ In dem Tweet, auf den sie die mit ihrem Kommentar antwortete, ging es um das Auftreten Baerbocks beim G20-Gipfel.
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