Eine Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin hat in einer Eilentscheidung entschieden, dass die Zurückweisung eines Eritreers bei einem illegalen Versuch des Grenzübertritts rechtswidrig gewesen ist. Das geht aus dem Beschluss des Gerichts vom 22. Mai hervor. Die Behörden müssen den Eritreer einreisen lassen. Eine ähnliche Entscheidung einer anderen Kammer des Gerichts im Falle von drei Somaliern, die ebenso wie der Eritreer an der deutsch-polnischen Grenze abgewiesen worden waren, hatte im Mai 2025 bundesweit für Schlagzeilen gesorgt.
Der Eritreer harrte, wie aus einer Mitteilung von Beck-Aktuell hervorgeht, über Monate in Polen aus: Nachdem er 2025 mithilfe eines Schleusers über Belarus nach Polen gelangt war, versuchte er, nach Deutschland einzureisen, wo er jedoch aufgegriffen und abgeschoben wurde. Außerdem wurde durch die Bundespolizei gegen ihn ein zweijähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot verhängt.
Danach befand er sich über Monate in einem bewachten Ausländerzentrum, bevor er im März 2026 erneut den illegalen Grenzübertritt wagte und erneut scheiterte: Dieses Mal wurde er zurückgewiesen – obwohl er per eidesstattlicher Versicherung angegeben hatte, dass er zuvor Asyl beantragt hatte. Der Mann wehrte sich juristisch gegen die Zurückweisung – nun muss die Bundespolizei ihn einreisen lassen, um ein Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats für das Asylverfahren einzuleiten.
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