Marcel Luthe ist mit seiner Klage vor dem Berliner Verwaltungsgericht auf Einsicht in Merkels Stasi-Akten gescheitert. Ein geradezu symbolisches Bild spricht für die erwartete Entscheidung Bände. Auf dem Tisch des Richters liegt einem Foto von Daniel Gräber zufolge übereinander: ein paar Akten, dann die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) und darüber thront als der Weisheit oder des Rechts letzter Schluss Merkels dicke Autohagiographie mit viel Eigenlob und wenig Inhalt.
Doch bevor man skandalisiert, empfiehlt sich ein Blick auf die Sachlage. Der Skandal des Beschlusses liegt woanders, denn bis auf einen Punkt hat der Richter korrekt nach Gesetzeslage entschieden. In der Tat war Angela Merkel in dem Zeitraum, in dem eine oder mehrere Akten über sie angelegt worden sein könnten, noch keine Person der Zeitgeschichte, auch keine Person öffentlichen Interesses. Um es kurz zu sagen, liegt keine „Täterakte“ vor, sondern eine „Opferakte“. Diese wird ohne Einwilligung der Person, die Gegenstand der Akte ist, nicht herausgegeben. So weit, so korrekt. Und Merkel verweigert ihre Einwilligung. Vielleicht müssten Teile der Autohagiographie umgeschrieben werden?
Ob übrigens in dieser Hinsicht das Stasiunterlagengesetz stimmig ist, ist eine andere Frage, die der Richter nicht zu entscheiden hat.
Völlig fehl dürfte der Kläger, dürfte Marcel Luthe in der Vorstellung gehen, dass er wesentliche Aktenfunde über Merkels Engagement beim „Demokratischen Aufbruch“ findet. Ein Blick in meine Merkel-Biographie hätte Luthe darüber belehrt, dass Angela Merkel erst im Dezember 1989 zum „Demokratischen Aufbau“ ging, weil sie anfangs „dem Braten nicht traute“ – mit anderen Worten: als sie wusste, dass damit keine persönliche Gefahr mehr verbunden war. „Ich wusste, dass der Zeitpunkt gekommen war, sich zu engagieren. So bin ich mit meinem Chef Klaus Ulbricht auf Parteiensuche gegangen.“ Und das dürfte nach dem 7. Oktober 1989 gewesen sein.
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