Sieben Jahre lang diente Tanja S. als Soldatin der Bundeswehr und Deutschland. Dann erklärte ihr Dienstherr sie plötzlich zur Feindin. Ein Fall von besonders absurdem politischem Verfolgungseifer ist jetzt mit einer krachenden Niederlage für den Bund vor Gericht zu Ende gegangen.
Stabsoffizierin Tanja S. hatte sich nichts zuschulden kommen lassen. Ins Visier des Militärischen Abschirmdienstes (MAD), der für die Bundeswehr Aufgaben des Verfassungsschutzes wahrnimmt, geriet sie trotzdem – und zwar im Sinne von „Sippenhaft“. Denn ihr damaliger Partner und Vater ihres Kindes bekannte während der Coronazeit den sozialen Medien, nicht gegen die Krankheit geimpft zu sein.
Tanja S. selbst war geimpft und hatte auch sonst keinen berechtigten oder unberechtigten Anlass zur Verdächtigung gegeben – dennoch geriet die Stabsunteroffizierin unter Verdacht. Der MAD, der für die Bekämpfung von Extremismus in den Reihen der Bundeswehr zuständig ist, zitierte sie zu einem sechsstündigen Verhör. Darin unterstellte der Abschirmdienst Frau S., den Covid-bezogenen Anordnungen des Verteidigungsministeriums nicht zu gehorchen und eine Rechtsextremistin zu sein. Einen wirklichen Anlass gab es dafür nicht.
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