Im Frühjahr 2025 versuchte eine fraktionsübergreifende Gruppe von Parlamentariern der SPD, der Grünen und der Linkspartei, im Hauruckverfahren die Legalisierung von Abtreibung durchzusetzen. Sie wollten die Gesellschaft noch vor den Neuwahlen vor vollendete Tatsachen stellen – bevor neue Mehrheiten die Umsetzung dieses Vorhabens erschweren würden.
Bei der diesbezüglich anberaumten öffentlichen Anhörung vor dem Rechtsausschuss im Februar 2025 äußerte sich auch Frauke Brosius-Gersdorf, die als Sachverständige geladen war.
Das zeigt sich auch in ihren Ansichten zum Paragrafen §218 StGB, die mit ihrer Nominierung nun wieder eine breitere Öffentlichtkeit erfahren. Brosius-Gersdorf gehört zu jenen Experten, die sich besonders scharf dafür einsetzen, Abtreibung aus dem Strafrecht herauszulösen und für rechtmäßig zu erklären. Doch damit nicht genug:
Die Professorin behauptete während der Anhörung im Februar 2025, dass aus dem Persönlichkeitsrecht der Frau gar ein „Recht auf Abtreibung in den ersten Wochen der Schwangerschaft“ folge.
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