Trotz Deindustrialisierung und Realeinkommensverlusten aufgrund einer verheerenden Klima- und Energiepolitik setzen alle etablierten Parteien von CDU/CSU bis zur Linken – mit Ausnahme der AfD – unbeirrt auf die Erreichung der Klimaneutralität bis 2045. Auch das BSW hat sich dem klimapolitischen Konsens und dessen Prämissen, wie etwa der Ablehnung von Atomenergie, weitgehend angeschlossen. Im BSW-Wahlprogramm zur Bundestagswahl wird wachsweich formuliert, dass eine „Abkehr vom Wunschdenken einer schnell erreichbaren völligen Klimaneutralität“ erforderlich sei.
Um klimaneutral zu werden, setzten die etablierten Parteien auf die Umstellung der Energieversorgung auf fast ausschließlich erneuerbare Energien. Zudem soll der Energieverbrauch drastisch gesenkt werden. Diese Vorgabe hat einerseits ideologische Wurzeln, denn die Klimapolitik beruht auf der ökologischen Prämisse begrenzter Ressourcen und der Zurückdrängung des menschlichen Einflusses auf die Natur, so dass die Limitierung des Energieverbrauchs aus dieser Perspektive notwendig erscheint. Andererseits resultiert die Forderung zur Minimierung des Energieverbrauchs aus pragmatischen Erwägungen. Erneuerbare Energien sind im Unterschied zu anderen Energieträgern tatsächlich nur begrenzt verfügbar, womit die Klimapolitik ihr eigenes Dogma begrenzter Ressourcen pflegt, obwohl die Menschheit bereits jetzt durch fossile Energien sowie Kernspaltung und zukünftig Kernfusion über unendliche Energieressourcen verfügt. Zudem spielt das Kalkül eine Rolle, dass die Umstellung auf Erneuerbare umso schneller gelingt, wenn der Energieverbrauch in Deutschland nicht etwa – wie seit Jahrhunderten – weiter steigt, sondern möglichst drastisch sinkt.
Um den Energieverbrauch zu vermindern, haben wechselnde Bundesregierungen seit Jahrzehnten vielfältige gesetzliche Regulierung durchgesetzt. Regulatorische Vorgaben sollen vor allem in der Wirtschaft und bei den privaten Verbrauchern effizientere Energienutzung erzwingen, die aus rein ökonomischen Überlegungen, also unter Berücksichtigung von Aufwand und Nutzen, unterlassen würde. 2010 brachten die damaligen Regierungsparteien CDU/CSU und FDP das inzwischen mehrfach reformierte Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen auf den Weg, 2014 beschlossen CDU/CSU und SPD zunächst den Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz und 2019 setzen sie die Energieeffizienzstrategie 2050 durch.
Nachdem die EU-Mitgliedstaaten bereits 2020 einen Beschluss zur beschleunigten Senkung der Treibhausgasemissionen gefasst hatten, machte die EU-Kommission mit ihrer 2023 vom Europaparlament und dem Rat der EU gebilligten Energieeffizienzrichtlinie (EED) eigene Vorgaben zur Senkung des Energieverbrauchs. Daraufhin verschärfte auch die Ampelkoalition den Kurs zur Energieeinsparung weiter. Bereits im Herbst 2023, also fast zeitgleich mit der EED, wurde das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) durch den Bundestag gebracht.
Im EnEfG ist festgelegt, dass der jährliche Endenergieverbrauch Deutschlands gegenüber dem Referenzjahr 2008 von damals 2544 Terawattstunden (TWh) bis 2030 auf nur noch 1867 TWh sinken soll. Der Endenergieverbrauch ist seit 2008 jedoch nicht nennenswert gesunken und bis zu der in Deutschland einsetzenden Industrierezession 2019 lag er noch immer über 2500 TWh. Die Vorgabe bedeutet also, dass praktisch die gesamte Verbrauchsminderung im Zeitraum von 2020 bis 2030 erreicht werden soll.
Über das EnEfG sind Bund und Länder nun dazu verpflichtet, „mittels strategischer Maßnahmen“, die in aller Regel jedoch erst noch formuliert werden müssen, festgelegte Einsparvorgaben beim Energieverbrauch, gegenüber Unternehmen und privaten Haushalten – wie etwa durch das Anfang 2024 in Kraft getretene Heizungsgesetz – durchzusetzen. Zwar müssen auch Bund und Länder in den ihnen zugeordneten öffentlichen Stellen festgelegte Energieeinsparungen erreichen. Da Behörden und andere öffentliche Einrichtungen jedoch einen nur sehr geringen Anteil der Endenergie in Deutschland verbrauchen, muss der Löwenanteil der im Gesetz festgelegten Einsparungen von jährlich mindestes 48 TWh bis 2030 von Unternehmen und privaten Haushalten erbracht werden.
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