Nicht alle in Deutschland sind gleich – zumindest nicht vor Gericht. Marla-Svenja Liebich zum Beispiel: Die wegen Volksverhetzung verurteilte und zwischenzeitlich flüchtige Liebich hatte ihren Geschlechtseintrag von „Mann“ zu „Frau“ ändern lassen. Doch das schert die Gerichte nicht. Auch im Fall der Bauernproteste soll das Recht anders gelten – zumindest nach Auffassung der Staatsanwaltschaft. Diesen Fällen widmet Rechtsanwalt Tobias Gall (Kanzlei Gall) diese Folge von TICHYS Rechtsstaat.
Liebich wurde vom Frauengefängnis JVA Chemnitz in eine Haftanstalt für Männer verlegt. Gleichzeitig musste ein Häftling, der wegen Kindesmissbrauchs in Haft ist, in eben jenes Frauengefängnis verlegt werden. Das entschied ein Gericht, denn der betreffende Häftling hatte seinen Geschlechtseintrag zu „Frau“ geändert. Eine derartige Ungleichbehandlung zweier vergleichbarer Fälle, so kommentiert Michael R. Moser (MOSER Rechtsanwalt), führt ins Unrecht. Und es ist bei Weitem nicht das erste Mal, dass Gerichte im Fall Liebich anders urteilen als in vergleichbaren Fällen anderer Transfrauen.
Im Interview mit Viktoria Dannenmaier (Haintz legal Rechtsanwalts-GmbH) erörtert Gall den Fall eines Journalisten, den die Staatsanwaltschaft zwei Jahre lang wegen Nötigung verfolgte. Hintergrund: Er hatte 2024 auf Bauernprotesten gegen die Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fotografiert.
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