Die Europäische Kommission hat die Registrierung des „Save Europe Act“ als Europäische Bürgerinitiative abgelehnt. Die Entscheidung fiel am 22. Juli. Damit darf die Kampagne den offiziellen Beteiligungsmechanismus der Europäischen Union nicht nutzen. Die Unterschriften ihrer Unterstützer bleiben politisch unerwünscht und institutionell folgenlos.
Initiiert wurde der „Save Europe Act“ von Martin Sellner und Eva Vlaardingerbroek. Nach Angaben der Organisatoren haben sich bereits mehr als 580.000 Menschen der Kampagne angeschlossen. Die ablehnende Begründung der Kommission reicht dabei weit über eine juristische Zurückweisung hinaus und birgt erheblichen Sprengstoff: Erklärt Brüssel den Schutz der ethnischen und kulturellen Kontinuität der europäischen Völker für unvereinbar mit den Grundwerten der Union, erklärt es deren fortschreitende Auflösung im Umkehrschluss zum hinzunehmenden Bestandteil seiner Werteordnung.
Die Stoßrichtung wird beispielsweise in Deutschland von deutlichen Mehrheiten getragen: In einer YouGov-Umfrage vom Dezember 2025 unterstützten 76 Prozent das Ziel, die Asylzuwanderung zu reduzieren; im ARD-DeutschlandTrend verlangten 77 Prozent eine grundlegende Wende in der Asyl- und Flüchtlingspolitik. Die Kommission schließt damit einen migrationspolitischen Kurs vom europäischen Bürgerverfahren aus, dessen Kern keineswegs randständig ist, sondern dem Willen breiter Mehrheiten entspricht.
Die Initiatoren begründen ihre Forderung mit dem Schutz der ethnischen und kulturellen Kontinuität der europäischen Völker. Sie sprechen von einem demografischen Austausch durch anhaltende nichtwestliche Einwanderung und verlangen eine europäische Politik, die den Erhalt der historisch gewachsenen Bevölkerungen berücksichtigt.
Für die Kommission überschreitet bereits diese Zielsetzung die Grenzen des Zulässigen. Ein Einwanderungsmoratorium, das nach ethnischer, kultureller oder zivilisatorischer Herkunft unterscheidet, stelle eine Diskriminierung aufgrund der Rasse oder ethnischen Herkunft dar. Der Schutz der demografischen Kontinuität der einheimischen Bevölkerung könne daher kein legitimes Ziel einer Europäischen Bürgerinitiative sein. Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen.
Die Initiative sei „offensichtlich“ mit den Werten der Europäischen Union unvereinbar, heißt es aus Brüssel. Die Kommission beruft sich auf Artikel 2 des EU-Vertrags sowie das Diskriminierungsverbot der Grundrechtecharta. Damit hat sie das Anliegen nicht nach einer öffentlichen Debatte zurückgewiesen. Sie verhindert bereits, dass die vorgesehene Debatte überhaupt stattfinden kann.
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