Datenschutz als Vorwand: EuGH-Entscheidung treibt Identitätszwang im Netz voran

vor 8 Monaten

Datenschutz als Vorwand: EuGH-Entscheidung treibt Identitätszwang im Netz voran
Bildquelle: Tichys Einblick

Ein Rechtssystem ist ein empfindliches Wesen. Jeder einzelne, von einem Gericht entschiedene Fall ist ein Schmetterlingsflügelschlag, der als Präzedenzfall unabsehbare Folgen haben und einen wahren Orkan auslösen kann. Zudem ist aber oft seltsam, wie Richter urteilen und dabei die Rechtstexte, Gesetze, Richtlinien und Verordnungen, anscheinend vollkommen neu erfinden. Das zeigt sich nun auch in einem Fall zwischen der EU-Provinz Rumänien und den leitungsbefugten EU-Richtern in Luxemburg.

Das reichte der Frau aber nicht. Sie klagte gegen den Website-Betreiber, die Russmedia SRL (=GmbH) zusammen mit der Inform Media Press SRL, und bekam in erster Instanz 7000 Euro Schadensersatz. Das Berufungsgericht hob dieses Urteil auf. Das Gericht dritter Instanz bemerkte schließlich, dass hier ein Normenkonflikt innerhalb des EU-Rechts vorlag und überwies den Fall samt einigen Fragen nach Luxemburg. Und so begann das Unglück.

Es geht um einen Widerspruch zwischen dem vielkritisierten Digital Services Act (DSA), der Plattformbetreiber ausdrücklich von der Haftung für die geteilten Inhalte befreit, (DSGVO) der EU, die die Anbieter für alle von ihnen verarbeiteten Daten verantwortlich macht. Ein typischer Fall von Unschärfe, die sich immer wieder in den Rechtsakten der EU findet, manchmal sogar in ein und demselben Text. Aber in sich widersprüchliche Rechtsnormen gestatten letztlich die absolute Willkür, wie auch das nun ergangene EuGH-Urteil zeigt. Das am 2. Dezember ergangene Russmedia-Urteil des EuGH (C-492/23) könnte sehr weitreichende Folgen für Online-Plattformen in der EU haben.

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