Nun sollte es wohl schnell gehen. Erst am 2. März hatte es im LIBE-Ausschuss des EU-Parlaments keine Mehrheit für die Chatkontrolle gegeben. Es ging um die Verlängerung der Ausnahmeregelung von 2021, die eine „freiwillige“ Chatkontrolle durch die Messenger-Anbieter ermöglicht. Dummerweise ist diese Chatkontrolle für die Nutzer gar nicht freiwillig.
Angeblich passiert all das mit dem Ziel, Darstellungen sexuellen Missbrauchs an Kindern (englisch kurz CSAM) aufzuspüren. Ein hehres Ziel, für das die EU-Institutionen allerhand in Gang setzen. Zuletzt hat Ursula von der Leyen gar eine Sondergruppe zum Thema „Kindersicherheit im Netz“ gegründet. Pseudomoralische Klimmzüge, um die eigenen Machtanwandlungen zu rechtfertigen.
Aber wie immer geht es daneben auch um ganz anderes. So soll es nun eine Altersüberprüfung geben bei Messengerdiensten, die für CSAM oder Grooming genutzt werden können – also offenbar für alle. Und so wären die EU-Gesetzgeber auf indirektem Wege bei der Ausweispflicht im Netz angelangt, die wiederum schon die halbe Klarnamenpflicht ist und sich sukzessive auf immer mehr Bereiche des Internets ausweiten lassen wird. Und mit jeder Ausweitung dieser Vorrechte der Staaten geht die Freiheit und Unabhängigkeit des Einzelnen ein wenig mehr zurück.
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