Er lief im April 2024 mit einem Messer herum und bedrohte wahllos Menschen, dennoch muss er nicht ins Gefängnis: Das Konstanzer Landgericht verurteilt einen Syrer zur Unterbringung in der Psychiatrie, setzt die Strafe aber zur Bewährung aus.
Als der heute 28-jährige Syrer, 2015 als Asylbewerber nach Deutschland gekommen, im April vergangenen Jahres in Uhldingen-Mühlhofen Menschen mit einem Messer bedrohte, waren seine psychischen Erkrankungen bereits bekannt: mehrere Suizidversuche und Aufenthalte in der geschlossenen Psychiatrie. Das Messer hatte er an jenem Tag dabei, „um mich zu schützen, weil ich solche Ängste hatte“. Dann aber bedrohte er selbst ein Zufallsopfer, einen Familienvater, ließ dann aber von ihm ab. Auch zwei Mitarbeiter einer Security-Firma, die eine Flüchtlingsunterkunft bewachten, schüchterte er mit dem Messer ein.Nur die Schüsse aus der Dienstpistole eines Polizeibeamten setzten ihn außer Gefecht. Als er blutend am Boden lag, streckte er noch das Messer in die Höhe und rief „Allahu akbar“. Richter Arno Hornstein: „Wenn Polizeibeamte Sie dann eine Dreiviertelstunde lang beruhigen, ist ‚Allahu akbar‘ nicht der beste Spruch.“ Und weiter: „Wir behandeln Ihren Fall unabhängig, neutral und nicht politisch.“ Aber der Angeklagte müsse wissen, was solch eine Tat auslöse. „Wir sind in einer politischen Situation, wo sowas äußerst kritisch beurteilt wird“, so Hornstein.
Arno Hornstein, Richter am Konstanzer Langericht, schätzt die gesellschaftliche und politische Brisanz des Falles richtig ein, lässt aber dennoch Milde walten.
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