Nächster Gerichtserfolg für Ulrich Vosgerau: Das Landgericht Hamburg hat den Grünen in der Hamburger Bürgerschaft untersagt, Falschaussagen über ein privates Treffen in Potsdam zu verbreiten, an dem der Staatsrechtler teilgenommen hatte. NIUS liegen die Gerichtsakten vor. Das Urteil ist auch eine herbe Schlappe für Chan-jo Jun, auf X bekannt als „Anwalt Jun“. Das Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes vertrat die Grünen vor Gericht und kassierte eine herbe Niederlage.
Das Landgericht Hamburg untersagte der Grünen-Fraktion in der Hamburger Bürgerschaft die Behauptung, es sei bei dem Treffen im Landhaus Adlon in Potsdam um Deportationen gegangen. Andernfalls droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder eine Haftstrafe bis zu zwei Jahren. Die Grünen hatten am 28. Februar in einer Pressemitteilung verkündet: „Das Entsetzen um das Geheimtreffen von Potsdam, auf dem Politiker*innen der AfD mit Rechtsextremen und Unternehmer*innen zusammengekommen sind, um die Deportation von unliebsamen deutschen Staatsbürger*innen ins afrikanische Ausland zu besprechen, hält weiter an und motiviert Menschen in ganz Deutschland sich gegen Rechtsextremismus zu positionieren.“
Das Landgericht stellte fest, dass das, was in Potsdam diskutiert wurde, nicht als „Deportation“ bezeichnet werden könne. Ein Zusammentreffen, um über Deportationen zu sprechen, habe es in Potsdam nicht gegeben, stellte das Gericht fest. Dies sei „prozessual unwahr.“
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