Bundesgerichtshof weist Klage von Abmahnverein DUH ab – vorest

vor 4 Monaten

Bundesgerichtshof weist Klage von Abmahnverein DUH ab – vorest
Bildquelle: Tichys Einblick

Verhandelt wurde über eine Grundsatzfrage mit erheblicher Sprengkraft für die deutsche Industrie: Kann der Verkauf von Verbrennerfahrzeugen juristisch untersagt werden? Die Organisation beruft sich dabei auf sogenannte Klimaschutzziele und argumentiert, Unternehmen müssten stärker in die Pflicht genommen werden, um die sogenannte Erderwärmung zu begrenzen. Bei den vorausgegangenen Verhandlungen bei Vorinstanzen in München und Stuttgart scheiterte der Abmahnverein.

Die drei Geschäftsführer gaben an, sie würden in ihren Freiheitsrechten eingeschränkt, wenn in der Zukunft weiterreichende Maßnahmen notwendig würden, um die sogenannten CO2-Ziele zu erreichen. Nicht erkennbar ist übrigens, wie weit sich die drei Geschäftsführer bereits jetzt aus sogenannten Klimaschutzgründen einschränken. Jürgen Resch etwa gilt als Vielflieger.

„Die Kläger sind durch die angegriffene Wirtschaftsweise der Beklagten nicht in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt“, so jetzt der BGH. „Eine solche Beeinträchtigung wird auch nicht dadurch vorwirkend ausgelöst, dass die den Beklagten zuzurechnenden CO2-Emissionen in der Zukunft zwangsläufig zu einer restriktiven Klimagesetzgebung und damit einhergehenden Freiheitsbeschränkungen führten. Denn eine solche rechtlich vermittelte Zwangsläufigkeit würde die Vorgabe eines bestimmten CO2-Restbudgets für die Beklagten voraussetzen.“

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