Nach dem Vorstoß der Union haben auch SPD, Grüne und Linke die Möglichkeit befürwortet, im Fall einer AfD-geführten Landesregierung in Sachsen-Anhalt den sogenannten Bundeszwang nach Artikel 37 des Grundgesetzes anzuwenden. Dort hatte die AfD vergangene Woche klar die Landtagswahl gewonnen. Die Regelung würde der Bundesregierung ein Weisungsrecht gegenüber Landesbehörden einräumen. In der Geschichte der Bundesrepublik wurde das Instrument noch nie angewendet.
SPD-Fraktionsgeschäftsführer Dirk Wiese äußerte gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland, dass es, falls „die Putin-Koalition von AfD und BSW erstmals einem Rechtsextremisten in das Amt des Ministerpräsidenten verhelfen“, gut zu wissen sei, „dass das Grundgesetz Möglichkeiten vorsieht, verfassungsgemäßes Handeln eines Bundeslandes notfalls per Weisung zu erzwingen.“ Für den Bundeszwang braucht es die Zustimmung des Bundesrats.
Auch die Grünen sind für die Anwendung des Bundeszwangs offen. „Die Ankündigung von Ulrich Siegmund, Kriegswaffen gegen Bürgerinnen und Bürger unseres Landes einzusetzen, die nicht in das völkische Weltbild der AfD passen, verdeutlicht aufs Neue, dass die AfD eine verfassungsfeindliche Partei ist, die dazu bereit ist, am Rechtsstaat und an allen demokratischen Regeln vorbei ihre menschenverachtende Agenda durchzusetzen“, sagte die Parlamentarische Geschäftsführerin Irene Mihalic dem RedaktionsNetzwerk Deutschland bezüglich ihrer Position. Die demokratischen Kräfte müssten „alle Instrumente nutzen, die das Grundgesetz der wehrhaften Demokratie zur Verfügung stellt“, so Mihalic weiter.










