Der Rechtsextremist Sven Liebich muss unter anderem wegen Volksverhetzung ins Gefängnis. Zu dem Ergebnis ist das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg gekommen. Eine Revision des Angeklagten wurde als unbegründet verworfen. Das Urteil ist laut einem Gerichtssprecher rechtskräftig und kann nicht angefochten werden.
Liebich war im Juli 2023 noch als Sven Liebich vom Amtsgericht Halle unter anderem wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Er selbst sowie die Staatsanwaltschaft waren dagegen in Berufung gegangen und damit vor dem Landgericht Halle gescheitert. Liebich legte Revision ein, mit der sich nun das Oberlandesgericht befasste.
Das OLG bestätigte das Urteil als rechtsfehlerfrei. Lediglich einer von 17 angeklagten Fällen wurde auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft vorläufig eingestellt, die Strafe dafür wäre nicht ins Gewicht gefallen. Liebich kam nicht persönlich zur Revisionsverhandlung nach Naumburg. Der 53-Jährige mit Drei-Tage-Bart änderte im Jahr 2024 seinen Geschlechtseintrag und möchte seitdem als „Marla-Svenja“ angesprochen werden.
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