Der Begriff „Zwangsbeitrag“ sei „zentraler Kampfbegriff“ einer Kampagne gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, schrieb am Wochenende der Moderator der ARD Sendung Monitor, Georg Restle. Damit wollte er Kulturstaatsminister Wolfram Weimer angreifen, der diesen Begriff verwendet hatte. Der Minister mache sich damit „Untragbar“, so Restle weiter.
Das ist schon deswegen lächerlich, weil der Begriff „Zwangsbeitrag“ nicht nur von wissenschaftlicher Seite, sondern auch in Publikationen des Bundesfinanzministeriums und der Bundeszentrale für Politische Bildung als Umschreibung für den Rundfunkbeitrag verwendet wurde.
Sogar das Bundesverfassungsgericht, neuerdings wohl eine rechtsextreme Organisation, verwendet die Begriffsvariante „Zwangsabgabe“ in seinem Urteil von 2018.
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