Das große Zensur-Dossier: Wie HateAid gegen die Meinungsfreiheit kämpft – und warum das brandgefährlich ist

vor 7 Monaten

Das große Zensur-Dossier: Wie HateAid gegen die Meinungsfreiheit kämpft – und warum das brandgefährlich ist
Bildquelle: NiUS

Im Februar 2025 reist ein Team von CBS „60 Minutes“ nach Deutschland, um den staatlichen Kampf gegen die freie Rede zu dokumentieren. Was die amerikanischen Journalisten vorfinden, ist ein Land, dessen Mächtige aus zwei Diktaturen die fatale Lehre gezogen zu haben scheinen, dass in Zukunft aber wirklich den Richtigen der Mund verboten werden muss.

Neben den schadenfroh lachenden Staatsanwälten der niedersächsischen „Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet“, die bei CBS über ihre Hausdurchsuchungen schwärmen und dabei das Rechtsstaatsprinzip mal eben für beendet erklären („Es ist ja schon eine Bestrafung, das Handy weggenommen zu bekommen – es ist sogar schlimmer als die Strafzahlung selbst“), sorgt auch ein Zitat von Josephine Ballon weltweit für Schlagzeilen.

Die lachenden Göttinger Staatsanwälte Svenja Meininghaus, Dr. Matthäus Fink und Frank-Michael Laue.

Die Geschäftsführerin der Organisation HateAid behauptet: „Die Meinungsfreiheit braucht Grenzen. Und im Falle Deutschlands sind diese Grenzen Teil unserer Verfassung. Ohne Grenzen kann eine sehr kleine Gruppe von Menschen endlose Freiheit genießen, um alles zu sagen, was sie wollen, während alle anderen Angst haben und eingeschüchtert sind.“

Ein halbes Jahr später, am 1. Oktober 2025, verleiht Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier der Mitstreiterin von Ballon, der HateAid-Mitgründerin Anna-Lena von Hodenberg, das Bundesverdienstkreuz. Das Bundespräsidialamt ehrt von Hodenberg dafür, dass sie „demokratische Grundwerte im Netz“ stärke und sich „auch auf EU-Ebene für ein sicheres und demokratisches Internet“ engagiere. Die Orwellsche Umdeutung ist perfekt. Der Kampf gegen die Freiheit der Bürger, „alles zu sagen, was sie wollen“, der Kampf gegen die Redefreiheit also, wird von oberster staatlicher Stelle als Verteidigung der Demokratie prämiert. Auch die DDR nannte sich bis zum Schluss „demokratisch“.

Wer sich mit der Arbeit von HateAid genauer befasst, erkennt, dass die Organisation aus genau einem Grund die Gunst der Regierung genießt: Sie ermöglicht es den Mächtigen, den Kampf gegen Regierungskritiker als demokratischen Akt umzudeuten. Der größte Erfolg von HateAid besteht nicht in gewonnen Prozessen oder dem Abgreifen staatlicher Fördergelder. Ihr größter Erfolg ist die Umdeutung dessen, was Meinungsfreiheit bedeutet. Das Narrativ, das HateAid im Mainstream etabliert hat, besteht aus drei einfachen Regeln:

Zensur ist „Meinungsfreiheit“.Meinungsfreiheit ohne Zensur ist „Hass“.Das Ende der Zensur ist ein „Angriff auf die freie Rede“.

Und weil sich die amerikanische Regierung zum Ziel gesetzt hat, dem europäischen Zensurkomplex aus Behörden, Tech-Konzernen und staatsnahen Organisationen den Garaus zu machen, und aus diesem Grund nun sowohl Ballon als auch von Hodenberg mit Sanktionen belegt hat, drehen Linke von Berlin über Brüssel bis Paris frei. Sie sehen das Ende der freien Rede in genau jenem Moment gekommen, in dem sich eine Weltmacht gegen die staatliche Zensur der Europäer stellt.

Dabei offenbart HateAid immer die eigene feindliche Gesinnung gegenüber der Meinungsfreiheit. Regelmäßig geht die Organisation gegen kritische Berichterstattung vor. So wollte sie NIUS folgende Aussage aus einem Artikel aus dem Juni dieses Jahres juristisch untersagen lassen: „HateAid ist eine gemeinnützige GmbH, die allein bis 2024 gut 4,7 Millionen Euro Steuergeld erhielt. Offiziell kämpft sie gegen ‚Hass im Netz‘. Tatsächlich aber hilft sie vor allem linken Politikern dabei, gegen Äußerungen von Bürgern vorzugehen und Präzedenzfälle zu schaffen.“ HateAid argumentierte: Bei der Aussage, die Organisation helfe „vor allem linken Politikern dabei, gegen Äußerungen von Bürgern vorzugehen“, handele es sich um eine Falschaussage, die HateAid „schwer und nachhaltig“ schade. Denn nur ein geringer Prozentsatz der von HateAid unterstützten Personen seien Politiker.

Das Landgericht Berlin entschied jedoch, dass es sich bei dem Satz um eine „zulässige Meinungsäußerung“ handelt – schon deshalb, weil für diese Meinungsäußerung „hinreichende Anknüpfungstatsachen“ bestünden. Schließlich gibt HateAid selbst zu, Amts- und Mandatsträger zu unterstützen. Das Gericht wies zudem auf das „öffentliche Informationsanliegen“ sowie die „Presse- und Medienfreiheit“ von NIUS hin, die „im Kern betroffen wäre“, wenn das Gericht dem Ansinnen der Klägerin gefolgt wäre. HateAid versuchte also, zulässige Meinungsäußerungen zu zensieren und die Pressefreiheit einzuschränken.

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