HateAid im internationalen Scheinwerferlicht: Staatliche Zensur in privater Kostümierung

vor 7 Monaten

HateAid im internationalen Scheinwerferlicht: Staatliche Zensur in privater Kostümierung
Bildquelle: Tichys Einblick

Seit wenigen Tagen steht HateAid nicht mehr nur im deutschen Binnenklima der gut geölten „Hass im Netz“-Industrie, sondern im grellen internationalen Rampenlicht. Die US-Regierung hat gegen die beiden führenden Köpfe der Organisation, Anna-Lena von Hodenberg und Josephine Ballon, Einreisebeschränkungen verhängt. Begründung: Ihr Wirken stehe im Zusammenhang mit Zensur amerikanischer Plattformen.

Damit ist ein Konflikt offen, der in Deutschland und in der EU-Raum seit Jahren schleichend normalisiert wurde: Der Staat setzt nicht nur auf Gesetze und Strafverfolgung, sondern auf ein Geflecht aus geförderten, politisch eng angebundenen Akteuren, die Einfluss darauf nehmen, was gesagt werden darf, was „problematisch“ ist und was möglichst verschwinden soll.

HateAid ist eine gemeinnützige Organisation in der Rechtsform einer gGmbH und beschreibt sich selbst als Akteur, der „sich … auf gesellschaftlicher wie politischer Ebene“ gegen digitale Gewalt engagiert. Das ist keine beiläufige Formulierung, sondern Programm.

Wie offen diese Denke ausgesprochen wird, zeigte ein CBS-„60 Minutes“-Beitrag aus Februar 2025 über die deutsche Praxis, Online-Äußerungen strafrechtlich zu verfolgen. Dort sagt Josephine Ballon den Satz, der international zirkulierte: „Freedom of expression needs limits. And in Germany’s case, these limits are part of our constitution …“ In demselben Kontext wird aus der deutschen Strafverfolgung ein Satz zitiert, der den Geist des Ganzen entlarvt: Der Entzug des Smartphones sei „eine Art Strafe“, sogar „schlimmer als die Geldstrafe“. Das ist nicht mehr Rechtsstaat als nüchterner Rahmen, das ist Einschüchterung als Methode.

Am 1. Oktober 2025 erhielt HateAid-Mitgründerin Anna-Lena von Hodenberg das Bundesverdienstkreuz. Das Bundespräsidialamt würdigte ihr Engagement für „demokratische Grundwerte im Netz“ und ein „sicheres und demokratisches Internet“.

Wenn eine Organisation, die an der praktischen Verschiebung von Meinungsgrenzen arbeitet, staatlich ausgezeichnet wird, ist das nicht „Zivilgesellschaft“. Es ist ein politisches Signal: Diese Art von Eingriff gilt als erwünscht. In diesem Zusammenhang muss man auch die getroffenen Reaktionen politischer Akteure aus dem grünen und roten Spektrum betrachten: hier wird keine ausgelagerte Agentur sanktioniert, sondern zwei von ihnen. Der amerikanische Sanktionsschuss zielt tief in die deutsche staatliche Zensurseele. Für die EU stimmen Union-Vertreter in das Klagegeheul ein, kaum verwunderlich, zählt die Union zu den großen Finanziers und Treibern im deutschen und EU-weiten industriellen Zensurkomplex.

HateAid arbeitet nicht als privater Verein im luftleeren Raum. Der Transparenzbericht der Organisation zeigt, dass ein erheblicher Teil der Mittel aus öffentlichen Quellen stammt. Für 2024 weist HateAid u. a. staatliche Zuwendungen als wesentliche Finanzierungssäulen aus und nennt als Großzuwendungsgeber Bundesministerien.

Ebenso zentral ist die Gesellschafterstruktur. Campact ist Gesellschafter von HateAid. Im HateAid-Transparenzbericht wird Campact mit 33,32 Prozent der Anteile genannt. Campact selbst beschreibt HateAid als eigene Mitgründung und sprach in diesem Zusammenhang historisch auch von einer ursprünglich hälftigen Beteiligung.

In jedem Fall bleibt der Kern: HateAid ist nicht irgendeine Beratungsstelle, sondern fest in ein politisches Milieu eingebettet, das seit Jahren Kampagnenfähigkeit, Medienzugang und institutionelle Nähe zur Macht besitzt.

HateAid finanziert und begleitet Verfahren, vor allem für Politiker aus dem grünen und roten Milieu, und dokumentiert das in eigenen Pressemitteilungen. Beispiele: Claudia Roth (Grüne) wird in einem HateAid-Fall als politisch Verantwortliche und Betroffene geführt, inklusive Zitaten, die das Vorgehen als „konsequentes juristisches Verfolgen“ im Netz rahmen. Sawsan Chebli (SPD) wird in HateAid-Kommunikation als erfolgreiche Klägerin in einem von HateAid begleiteten Kontext präsentiert. Volker Beck (Grüne) wird in einem HateAid-Fall als unterstützter Kläger dargestellt. Renate Künast (Grüne) ist nicht nur in HateAid-Verfahren prominent, HateAid benennt sie zudem explizit als Stimme im eigenen Beirat. Auch Luisa Neubauer ist einer der prominenteren Gesichter aus dem grünen Umfeld, die von HateAid bzw. durch so zweckentfremdete Steuergelder unterstützt werden.

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