Welch Gnade: Rentner darf doch Pfandflaschen sammeln

vor etwa 2 Monaten

Welch Gnade: Rentner darf doch Pfandflaschen sammeln
Bildquelle: Tichys Einblick

Als der Rentner seine mühsam gesammelten Pfandeinnahmen von 58,25 Euro dem Sozialamt meldete, kürzte die Behörde ihm diesen Betrag eins zu eins von seiner Grundsicherung weg, berichtete die BILD. Nun, nach einer monatelangen öffentlichen Debatte und nach der Intervention des Bundessozialministeriums, gibt es eine pragmatische Lösung: Hans S. darf künftig bis zu 50 Euro monatlich aus dem Flaschensammeln behalten, ohne dass seine Leistungen reduziert werden.

Der Fall ist bereits seit Herbst 2025 in den Akten des Bezirksamts Altona: Hans S. bezieht neben einer kleinen Altersrente Grundsicherung im Alter, weil sein monatliches Einkommen nicht ausreicht, um die gestiegenen Kosten für Miete, Lebensmittel und vor allem Medikamente zu decken. Wie Tausende andere Senioren in Deutschland griff er zum letzten Ausweg: Er durchsuchte abends Mülleimer und Container nach Pfandflaschen. In etwa 15 Stunden Arbeit im September kamen 58,25 Euro zusammen, dieses Geld war für Lebensmittel, Zuzahlungen und eine Fahrradreparatur gedacht. Statt es zu verschweigen, meldete der Hamburger den Betrag gewissenhaft dem Bezirksamt Altona. Die Antwort der Behörde: Vollständige Anrechnung gemäß § 82 SGB XII, wonach „alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert“ zum Einkommen zählen. Ein Widerspruch wurde abgelehnt. Auch im Oktober wurden ihm weitere 11,75 Euro abgezogen.

„Wie kann das sein, dass der Staat mit den Ärmsten so umgeht?“, fragte Hans S. dann in Interviews mit Medien, die seinen Fall aufgriffen. Der Rentner, der sich nach eigenen Angaben nur zwei Mahlzeiten am Tag leisten kann – morgens Haferflocken mit warmem Wasser, abends Kartoffeln mit Tiefkühlgemüse –, fühlte sich bestraft für seine Ehrlichkeit. Der Fall, den das Obdachlosenmagazin Hinz&Kunzt zuerst publik machte, löste eine Welle der Empörung aus. Bezirkspolitiker von Grünen, SPD und FDP sprachen von „sozial schlicht grob unbillig“ und forderten eine wohlwollendere Auslegung der Vorschriften. Sogar die CDU und auch die Linke schlossen sich an. Das Bundessozialministerium unter Bärbel Bas (SPD) stellte dann klar: Kleinstbeträge aus dem Flaschensammeln, die nicht wesentlich zum Lebensunterhalt beitragen, seien nach Rechtsprechung oft vollständig anrechnungsfrei – ein Hinweis auf entsprechende Urteile, etwa zu Bagatellgrenzen bei ähnlichen Einnahmen.

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