Warum kann Wolfram Weimer nicht belegen, dass er sein Stimmrecht an seine Frau übertragen hat?

vor 8 Monaten

Warum kann Wolfram Weimer nicht belegen, dass er sein Stimmrecht an seine Frau übertragen hat?
Bildquelle: NiUS

Die Affäre um Kulturstaatsminister Wolfram Weimer spitzt sich weiter zu. Nachdem Bundeskanzler Friedrich Merz in der ARD behauptet hatte, sämtliche Vorwürfe gegen den parteilosen Staatsminister hätten sich „als falsch erwiesen“, stellte NIUS mehrere gezielte Anfragen – an die Staatsanwaltschaft München II, an die Weimer Media Group und an Weimer als Regierungsmitglied. NIUS bereitet den Stand der Dinge in der Regierungsaffäre als Frage-Antwort-Text auf.

Sogar die Frankfurter Allgemeine Zeitung, die Weimer zunächst in Schutz genommen hatte, distanziert sich mittlerweile. Dort erkennt ein Herausgeber inzwischen einen „Windbeutel“ in ihm. Für den Kulturstaatsminister wird es eng – auch deshalb, weil zentrale Fragen bis heute unbeantwortet sind.

Auch in der FAZ erscheint inzwischen harte Kritik.

Zum Hintergrund: Der Kern der Weimer-Affäre lässt sich auf zwei inhaltliche Stränge zurückführen. Zum einen stehen systematische Urheberrechtsverletzungen auf dem Online-Medium The European im Raum, erstmals dokumentiert Mitte Oktober durch den Autor Alexander Wallasch. Zum anderen geht es um mutmaßliche Interessenkonflikte, die sich aus Weimers wirtschaftlicher Rolle als Anteilseigner der Weimer Media Group und seiner Position als Regierungsmitglied ergeben – eine Verbindung, die Weimer selbst über Wochen zu relativieren versuchte.

Einen zentralen Vorwurf versucht Weimer mit dem Hinweis zu entkräften, er habe seine Stimmrechte abgegeben. Gegenüber der FAZ erklärte er: „Die Stimmrechte als Gesellschafter werden vertraglich von der Mitgesellschafterin ausgeübt. Damit verhalte ich mich nicht nur konform zu den gesetzlichen Anforderungen, sondern gehe in der Abgrenzung darüber – an das für eine GmbH mögliche – hinaus.“

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