In der niedersächsischen Stadt Burgwedel wurden 172 Wahlbriefe bereits Tage vor der Kommunalwahl geöffnet. Dies bestätigt die Stadt in einer Stellungnahme. Nach Angaben der Stadt diente die Öffnung der 172 von rund 4.100 eingegangenen Wahlbriefe dazu, die Wahlscheine im Wahlbrief zu drehen, damit der Wahlbezirk durch den durchsichtigen Umschlag zu sehen ist. Die Öffnung erfolgte nach dem Mehraugenprinzip. Nach dem Drehen wurde der Briefumschlag wieder geschlossen.
Die Erlaubnis für dieses Vorgehen kam bereits am 26. August von der Regionalwahlleitung Hannover. Neben Burgwedel wurden 19 weitere regionsangehörige Städte und Gemeinden darüber informiert, dass sie dies angeblich dürften. Ziel des Verfahrens war es, am Wahlabend selbst Zeit zu sparen, um die Stimmen schneller auszählen zu können.
Erst am 9. September wies die Landeswahlleitung darauf hin, dass bereits die Öffnung des äußeren Briefwahlumschlags vor dem Wahltag nicht zulässig ist. Dabei bezieht sich die niedersächsische Landeswahlleitung auf die Niedersächsische Kommunalwahlverordnung, in der es heißt: „Die Gemeindewahlleitung sammelt die Wahlbriefe ungeöffnet und hält sie unter Verschluss.“
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