Le Pen will Referendum zu Anti-Islamismus-Gesetz nach Wahlsieg

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Le Pen will Referendum zu Anti-Islamismus-Gesetz nach Wahlsieg
Bildquelle: Tichys Einblick

Die Diskussion um das islamische Kopftuch gewinnt gerade in mehreren Ländern Europas an Intensität. Und das ist kein Zufall nach zehn Jahren gemeinsam erlebter Zuwanderungskrise, weiter bestehendem Invasionsdruck aus der muslimischen Welt und übrigens auch 25 Jahre nach 9/11, gefolgt von vielen weiteren Anschlägen frommer Muslime in Europa. Da könnte man den Eindruck bekommen, dass ein wenig Gegenwehr der Europäer gegen eine weitere Ausbreitung des Ultra-Islams am Platz wäre.

Heute gibt es an vielen Schulen Migrantenanteile von über 90 Prozent, nicht muslimische Schüler sind oft die Minderheit. Kleine Scharia-Polizisten gehen um und wollen bestimmen, was richtig und was haram ist.

Aber man sollte sich nicht täuschen lassen: Es handelt sich keineswegs um eine Lösung für alle Probleme im Zusammenhang mit der islamischen Massenzuwanderung seit 2015. Vielleicht könnte es eine Einzelmaßnahme von gewisser Wirkung sein, mit einer Aussage dazu, wie man sich das Leben und die individuelle Freiheit in Europa vorstellt. Dieser Vorstellung könnten Muslime dann zustimmen oder sie ablehnen, und das hätte offenbar weitere Folgen.

Es ist eine alte Frage: Wie soll der liberale Westen mit der eingeführten Illiberalität umgehen? Muss man akzeptieren, dass auf Mädchen und Frauen in europäischen Ländern Zwang ausgeübt wird, sich zu verhüllen? Immerhin werden so auch die Lebensbedingungen für alle anderen dauerhaft verändert.

Zunächst muss aber festgestellt werden, dass die Länder Europas von verschiedenem Ausgangspunkten starten, sowohl demographisch wie institutionell. In Frankreich gilt seit 2004 ein Verbot auffälliger religiöser Symbole an staatlichen Schulen. Das trifft praktisch nur das islamische Kopftuch und einige andere Kleidungsstücke. Das geschah im Zeichen des Laizismus, also einer betonten staatlichen Religionsferne. Dasselbe gilt für den öffentlichen Dienst, also kein Kopftuch an einer Polizistin – anders in Großbritannien. An Schulen und Behörden dürfen daher keine Kopftücher, Hidschabs usw. getragen werden. Jedes „auffällige religiöse Symbol“ hat in diesen Räumen und Rollen (Lehrerin, Polizistin etc.) nach französischer Vorstellung nichts zu suchen.

Diesem Vorbild ist man zum Teil in Belgien gefolgt, mit Kopftuchverboten, über die Schulen und Regionen entscheiden. Im Mai 2024 erlaubte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) diese Regelung und wies Einzelklagen ab. Aber es gibt immer wieder Streit.

Derzeit wollen Österreich und der Kanton Zürich in die gleiche Richtung gehen. In Wien hat die Regierung – zum zweiten Mal – ein Kopftuchverbot für Schülerinnen unter 14 Jahren beschlossen, dessen Anwendung mit dem neuen Schuljahr gestartet ist. Bei Nichtbeachtung drohen Geldstrafen von 150 bis 800 Euro. Eine Sonderschuldirektorin sagte vorab, die Anwendung des Gesetzes würde „für uns pädagogisch und menschlich schwierig werden“ – will sagen: Die Mädchen müssen bei Betreten des Klassenzimmers zum Abnehmen des Kopftuchs aufgefordert werden. Aber das ging weitgehend ohne Probleme vor sich, bei einigen Wiener Ausnahmen. Dabei ist aber schon diese Altersgrenze ein Kuschen vor dem Islam. Denn Mädchen zwischen 14 und 18 bleiben ungeschützt vor elterlichem Zwang.

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