In Niedersachsen sorgt die Überprüfung der Verfassungstreue von AfD-Kandidaten für die Kommunalwahlen im September derzeit für Verwirrung. Derzeit werden Kandidaten für die kommende Kommunalwahl im September durch die Wahlausschüsse geprüft. Mehrere Medien berichteten am Mittwoch, die AfD-Kommunalpolitikerin Reinhild Goes sei bereits von der Bürgermeisterwahl in Nörten-Hardenberg ausgeschlossen worden. Nach Angaben der Gemeinde greift diese Darstellung jedoch zu kurz: Über ihre Kandidatur sei noch keine endgültige Entscheidung gefallen.
Gegenüber Apollo News erklärte ein Sprecher der Gemeinde, der Wahlausschuss habe über die Kandidatur noch nicht endgültig entschieden. Zwar sprach sich das Gremium gegen eine sofortige Zulassung der AfD-Kandidatin aus, zugleich beschloss es jedoch einstimmig, die Kommunalaufsicht des Landkreises Northeim mit einer Prüfung der Verfassungstreue zu beauftragen. Eine Entscheidung über die Kandidatur soll bis zum 29. Juli fallen.
Hintergrund ist eine neue Regelung im niedersächsischen Kommunalwahlgesetz, die Rot-Grün erst im April durchgesetzt hat. Sie ermöglicht es den Wahlausschüssen, bei Bewerbern für Bürgermeister- und Landratsämter deren Verfassungstreue überprüfen zu lassen. Dies kann zur Nichtzulassung einer Kandidatur führen, was in mindestens einem Fall bereits geschehen ist. Mehrere niedersächsische AfD-Politiker erklärten bisher, dass ihre Verfassungstreue derzeit im Zulassungsverfahren geprüft werde. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Sichert wurde als Kandidat für die Landratswahl bereits abgelehnt. Der zuständige Wahlausschuss des Landkreises Friesland entschied dies am Dienstagabend mit fünf zu einer Stimme und folgte damit einer Empfehlung des SPD-geführten Innenministeriums.
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