Wie der EuGH, eine Landesbeauftragte und die Asyl-Lobby den Familiennachzug erhalten und transformieren

vor 6 Monaten

Wie der EuGH, eine Landesbeauftragte und die Asyl-Lobby den Familiennachzug erhalten und transformieren
Bildquelle: Tichys Einblick

Die Bundesrepublik bleibt das Land unzähliger Möglichkeiten, und das vor allem für sogenannte Flüchtlinge, Migranten, Asylzuwanderer oder auch Glücksritter. Hier kann sich jeder den Ausdruck aussuchen, der ihm am passendsten scheint. Vielleicht möchte er auch schlicht nur noch von unberechtigten Eindringlingen oder illegalen Zuwanderern sprechen, was ihm unbenommen bleibt. An der Realität kann die Benennung allerdings nichts verändern: Deutschland hieß auch 2025 über 300.000 vorgeblich „Schutzsuchende“ willkommen. Über den Daumen gepeilt kam ein Drittel aus der Ukraine, ein Drittel durch unerlaubte Einreise und folgenden Asylantrag, ein Drittel durch den Familiennachzug und Visa. Die neue Koalition unter Kanzler Merz gibt derweil vor, das sei eine Migrationswende.

Dabei scheitert die Merz-Regierung sogar dort, wo sie es scheinbar gut meint. Etwa bei der Aussetzung des Familiennachzugs für sogenannt „subsidiär Schutzberechtigte“, das heißt für Asylbewerber, die es nicht zu einem normalen, heute gewöhnlich gewordenen Schutzstatus als „Flüchtling“ (gemäß Genfer Konvention) gebracht haben, die man aber trotzdem nicht in die Kategorie „abgelehnt“ einordnen wollte. Wie es so schön heißt, kommt diesen Migranten keine „Flüchtlingseigenschaft“ zu. Noch anders gesagt: Nicht einmal die Bundesregierung oder ihr Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) halten diese Leute für Flüchtlinge.

Im Hintergrund einer solchen Entscheidung steht, dass der Migrant keine Fluchtstory erzählen konnte, die überzeugend gewesen wäre, dass man aber sein Herkunftsland allgemein und abstrakt in die Gruppe der gefährlichen Gebiete eingeordnet hat, in denen allgemein und abstrakt befürchtet wird, dass Personen ein „ernsthafter Schaden“ entstehen könnte, als da wären: Todesstrafe, Folter, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung, wozu heute ja auch das Fehlen eines angemessen großen Niedriglohnsektors in einem Land und die daraus resultierende mögliche Verarmung zählen kann, wenn man die Verwaltungsentscheidungen richtig im Gedächtnis hat. Und kurz gesagt, greift in diesen Fällen die europäische „Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten“, die einige ja sowieso abschaffen oder modifizieren wollen – darunter auch Innenminister Alexander Dobrindt „Wir arbeiten an Lösungen“.

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