Voßkuhles Vorstoß zur Klarnamenpflicht im Netz – Vom Hüter der Verfassung zum Meinungsmacher?

vor 7 Monaten

Voßkuhles Vorstoß zur Klarnamenpflicht im Netz – Vom Hüter der Verfassung zum Meinungsmacher?
Bildquelle: Tichys Einblick

Die beiden jüngsten Wortmeldungen von Andreas Voßkuhle, von 2010 bis 2020 Präsident des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), waren überflüssig und seines früheren Amtes nicht würdig. Gewiss ist es das Recht auch hochrangiger vormaliger Amtsträger, sich in öffentliche Debatten einzumischen. Aber zumal als Amtsträger, der inkl. Vizepräsidentenamt über zwölf Jahre hinweg Neutralität zu wahren hatte, sollte man sich mit Rücksicht auf das ohnehin ramponierte Ansehen der dritten „Gewalt“ Zurückhaltung auferlegen.

Voßkuhles Amtsvorgänger Hans-Jürgen Papier (BVerfG-Präsident von 2002 bis 2010, zuvor „Vize“ ab 1998) äußert sich ebenfalls immer wieder öffentlich, aber in erfreulicher Unabhängigkeit alles andere als „mainstreamig“. Etwa in Sachen Asyl, Richterwahl, Staatsschulden. Nachfolger Voßkuhle sieht sich eher dem Mainstream verpflichtet. Soeben, am 27. Dezember, befürchtete er, die Deutschen könnten „ihre eigene Demokratie abwählen“. Voßkuhle warnte vor Koalitionen mit der AfD, die den „Parlamentarismus westlicher Prägung abschaffen“ wolle.

Nicht ganz am Rande: Bei Voßkuhle hat die umstrittene, mittlerweile gewählte neue Verfassungsrichterin Ann-Katrin Kaufhold promoviert und habilitiert. Beide firmieren als Co-Autoren. Kaufhold ist jetzt Vorsitzende der BVerfG-Kammer, die gegebenenfalls für ein AfD-Verbot zuständig wäre.

Apropos „Meinungsfreiheit“. Auch dazu weiß Voßkuhle etwas. Wegen der „Verrohung im Netz“ bringt er eine „Klarnamenpflicht“ im Internet ins Spiel. Das sagte er in einem Interview mit dem „Tagesspiegel“ vom 25. Dezember. Voßkuhle räumte ein, dass eine Klarnamenpflicht „nicht ganz einfach“, aber „verfassungsrechtlich zulässig“ sei.

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