Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat entschieden, die gesamte Alternative für Deutschland (AfD) als eine „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ zu bewerten. Nach Einschätzung der Behörde verfolgt die AfD nicht bloß in einzelnen Teilen, sondern als Gesamtpartei Ziele, die im Widerspruch zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen. Diese Einschätzung habe sich laut BfV in zentralen Bereichen „zur Gewissheit verdichtet“.
In der offiziellen Mitteilung heißt es dazu: „Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) stuft die ‚Alternative für Deutschland‘ (AfD) seit dem heutigen Tag aufgrund der die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ein.“
Die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ durch das BfV stützt sich auf das „ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis“ der Partei, das mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung unvereinbar sei. Daraus folge laut Verfassungsschutz eine systematische Ausgrenzung bestimmter Bevölkerungsgruppen.
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