Seit Jahren wird den Deutschen eingehämmert, die größte Gefahr gehe von Rechtsrechtsrechts aus – ob radikal oder extrem. Belege dafür? Immer das gleiche. Hanau etwa, wo ein nachweislich psychisch gestörter Mann nicht nur seine Mutter und sich selbst, sondern auch neun Menschen mit Migrationshintergrund in einer benachbarten Shishabar erschossen hat. Damit war das ein „rassistischer Terroranschlag“ und der Täter rechtsextrem, weswegen es nun ein zentrales „Mahnmal für die neun Opfer des rassistischen Anschlags vom 19. Februar 2020 in Hanau“ geben wird.
„Nach meinem Wissen handelt es sich um die erste Gedenkstätte, die in Deutschland für die Opfer eines schuldunfähigen Täters errichtet wird, denn der an Schizophrenie erkrankte Tobias R. beging seine fürchterliche Tat unter dem Einfluss von halluzinierten Stimmen und einem Wahnsystem, das ihm letztlich keine andere Wahl ließ, als zu töten“, urteilt der renommierte Psychiater Wolfgang Meins.
Was bei nichtdeutschen Vergewaltigern und Mördern schon mal als mildernder Umstand berücksichtigt wird, gilt hier nicht: Ein rassistischer Terroranschlag in Hanau beglaubigt die Erzählung von der Gefahr des Rechtsextremismus, deshalb darf hier nicht durch Wahrheit relativiert werden.
Dass der militante Islam die weit größere Gefahr sein könnte, wurde und wird immer wieder mit der Warnung vor einem „antimuslimischen Rassismus“ zurückgewiesen.
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