Nimmt das Verfahren gegen Axel Fischer jetzt erst Fahrt auf?

vor 6 Monaten

Nimmt das Verfahren gegen Axel Fischer jetzt erst Fahrt auf?
Bildquelle: Tichys Einblick

Während es für die Generalstaatsanwaltschaft München (GenStA) keinen Anlass gibt, das Bestechungsverfahren gegen den ehem. Karlsruher CDU-Bundestagsabgeordneten Axel Fischer fortzusetzen, weil neue Informationen nicht vorlägen, gewann man am 9.1.2026 den Eindruck, dass das Verfahren jetzt erst richtig Fahrt aufnimmt. Um sein Erscheinen vor Gericht und damit das mögliche Ende der Verhandlung sicherzustellen, wurde Axel Fischer noch kurz vor Weihnachten in Sitzungshaft genommen, nachdem erst das vierte Gutachten, welches der Senat des Oberlandesgerichts (OLG) München anordnete, die Verhandlungsfähigkeit lediglich auf der Angabe eines alten Medikationsplans bescheinigte. Das bezeichnete „Transparancy International“ als „endgültige Notbremse“ zur Verhinderung der Verjährung eines wichtigen Anklagepunkts noch im Januar 2026.

Seit einem Jahr zieht sich das Verfahren gegen Axel Fischer, dem laut Anklageschrift vorgeworfen wird, aufgrund einer mutmaßlichen Unrechtsvereinbarung aus dem Jahre 2011 zwischen April 2015 und November 2016 als Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europäischen Rates (PACE) Gelder in Höhe von 26.300 € von Ascherbaidschan erhalten zu haben, um die fragwürdige politische Lage in Ascherbaidschan ins positive Licht zu rücken, Berichte schon im Entwurfsstadium an Dritte weitergeleitet und die bereits verstorbene Ex-CDU-MdB Karin Strenz, die von Aserbaidschan als „friend“ bezeichnet wurde, als Mitglied des Monitoring-Ausschusses der PACE nominiert zu haben.

Da bisher allerdings weder Geldüberweisungen oder Geldzahlungen nachzuweisen sind, noch unterzeichnete Vereinbarungen vorliegen, sondern lediglich Kommunikation über den Angeklagten, präsentiert sich das Verfahren von Beginn an als Indizienprozess. Diese Art von Verfahren stellt grundsätzlich eine Herausforderung für die Justiz dar, da es gilt, eine Schuld anhand der Gesamtwürdigung indirekter Beweise zu finden, ohne zugleich die Unschuldsvermutung voreilig zu riskieren.

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