Urteil zu „Hassrede“: Bereits wahre Tatsachen zu verbreiten, ist kriminell, wenn dies Hass schürt

vor etwa 2 Monaten

Urteil zu „Hassrede“: Bereits wahre Tatsachen zu verbreiten, ist kriminell, wenn dies Hass schürt
Bildquelle: Apollo News

Der belgische Aktivist und ehemalige Politiker Dries van Langenhove wurde von einem belgischen Gericht wegen angeblicher „Hassrede“ verurteilt. Die Entscheidung ist brisant, denn das Gericht liefert eine widersprüchliche Begründung für sein Urteil: Obwohl seine Rede auf wissenschaftlichen Fakten und belegbaren Zahlen basierte, reiche seine allgemeine Abneigung gegenüber einer geschützten Gruppe aus, um ihn nach dem belgischen Anti-Rassismus-Gesetz in zwei Punkten schuldig zu sprechen.

Der Auslöser für den Gerichtsprozess liegt schon Jahre zurück und dreht sich um eine öffentliche Veranstaltung, die der Flame abhielt: Langenhove hielt im Februar 2024 eine zweistündige Vorlesung in einer Aula einer katholischen Universität im belgischen Löwen. Darin kritisierte Langenhove die Masseneinwanderung und die mit ihr einhergehende Wohnungsnot, sinkende Bildungsstandards und Gruppenunterschiede. Dabei stützte er sich auf offizielle Statistiken, veröffentlichte Studien und wissenschaftliche Daten, etwa zur Überrepräsentation bestimmter Gruppen bei Kriminalität.

Daraufhin klagten die KU Leuven selbst sowie die belgische regierungsfinanzierte Einrichtung UNIA gegen Langenhove. Beide Institutionen warfen ihm vor, rassistische Aussagen gemacht und zu Hass und Rassismus angestiftet zu haben. Dabei stützten sie sich auf das Anti-Rassismus-Gesetz aus dem Jahr 1981.

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