Urteil des EuGH: Über 20 Millionen afghanische Frauen können sofort Asyl in der EU beantragen

vor fast 2 Jahren

Urteil des EuGH: Über 20 Millionen afghanische Frauen können sofort Asyl in der EU beantragen
Bildquelle: NiUS

Die europäischen Ausländerbehörden müssen Asylanträge von afghanischen Frauen nicht mehr individuell prüfen. Allein das weibliche Geschlecht reicht aus, um einen Aufenthaltstitel zu erlangen. Das hat nun der Europäische Gerichtshof entschieden.

Hintergrund war die Klage zweier afghanischer Frauen, die zunächst vor den österreichischen Verwaltungsgerichtshof gezogen waren. Im ersten Fall ging es um eine 1995 geborene afghanische Staatsangehörige. Nachdem ihr Vater sie habe verkaufen wollen, sei sie mit ihrer Mutter in den Iran geflohen, gab sie vor den österreichischen Behörden an. Nach einem Aufenthalt in Griechenland, wo sie als 14-Jährige heiratete, reiste sie 2015 nach Österreich ein, wo ihr Ehemann lebte, und stellte dort einen Antrag auf Asyl.

Bei der anderen Person handelte es sich um eine 2007 geborene afghanische Staatsangehörige, die nie in Afghanistan gelebt hatte. Sie stellte 2020 einen Antrag auf Asyl in Österreich. Ihr Bruder, der ebenfalls aus Afghanistan stammt, hatte dort bereits den Status als subsidiär Schutzberechtigter. In diesem Antrag machte sie geltend, sie sei aus dem Iran geflohen, wo sie mit ihrer Mutter und ihren beiden Schwestern gelebt habe. Da keine von ihnen einen Aufenthaltstitel gehabt habe, habe sie die Schule nicht besuchen dürfen und ihre Mutter habe nicht arbeiten dürfen. Sie wolle in Freiheit leben und die gleichen Rechte wie Männer haben.

Publisher Logo

Dieser Artikel ist von NiUS

Klicke den folgenden Button, um den Artikel auf der Website von NiUS zu lesen.

Weitere Artikel