Die Union und die SPD verpflichten sich mit dem Koalitionsvertrag faktisch dazu, jede Zusammenarbeit mit der AfD zu unterlassen. „Die demokratischen Parteien der politischen Mitte tragen eine besondere Verantwortung für den Schutz und die Stärkung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung“, heißt es. Und weiter: „Die Koalitionspartner schließen auf allen politischen Ebenen jede Zusammenarbeit mit verfassungsfeindlichen, demokratiefeindlichen und rechtsextremen Parteien aus.“
Das betreffe Wahlabsprachen, gemeinsame Anträge und „sonstige Formen der Zusammenarbeit“. Die Wahlrechtsreform von 2023 soll evaluiert werden. In diesem Zusammenhang soll geprüft werden, ob „die gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen im Parlament gewährleistet werden kann“ und ob das Wahlalter für Bundestagswahlen auf 16 Jahre herabgesenkt werden kann.
Nicht nur im Parlament wird eine Zusammenarbeit mit der AfD ausgeschlossen. „Es ist die gesamtstaatliche und gesellschaftliche Verantwortung, jedweder Destabilisierung unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung entgegenzuwirken“, heißt es zum Thema „Demokratische Resilienz“. Gegenüber „Feinden der Demokratie“ soll das Prinzip „Null Toleranz“ gelten. Die demokratische Integrität der Justiz, der Parlamente und des öffentlichen Dienstes soll geschützt werden.
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