Der Naturschutzbund Berlin hat nach eigenen Angaben vor Gericht Erfolg gegen eine Allgemeinverfügung des Berliner Senat zum Einsatz von Tausalz erzielt. Das zuständige Verwaltungsgericht Berlin bestätigte dem rbb den Vorgang.
Damit ist der Einsatz von Streusalz durch Privatpersonen ab sofort wieder verboten. Die Berliner Stadtreinigung darf Streusalz weiterhin im Rahmen des Straßenreinigungsgesetzes verwenden.
Dr. Melanie von Orlow, Geschäftsführerin des NABU Berlin, erklärte vergangene Woche: „Der Einsatz von Streusalz verursacht erhebliche Schäden: Er gefährdet unser Trinkwasser, schädigt die ohnehin stark belasteten Stadtbäume, verätzt die Pfoten von Haustieren und beschleunigt die Korrosion an Gebäuden und Infrastruktur. Diese Folgen sind seit Jahren bekannt. Umso unverständlicher ist es, dass Senatorin Bonde nun in einer kurzfristigen Hauruck-Aktion den flächendeckenden Einsatz von Streusalz erlaubt.“
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