Staatsanwaltschaft Dresden leitete Presseanfrage an Verteidiger weiter: Gericht rügt „einseitige Berücksichtigung der Interessen von Dr. Habeck“

vor 7 Monaten

Staatsanwaltschaft Dresden leitete Presseanfrage an Verteidiger weiter: Gericht rügt „einseitige Berücksichtigung der Interessen von Dr. Habeck“
Bildquelle: NiUS

Das Verwaltungsgericht Dresden hat den Umgang der Staatsanwaltschaft Dresden mit einer Presseanfrage zu Robert Habeck als rechtswidrigen Eingriff in die Pressefreiheit beanstandet und die einseitige Rücksichtnahme auf den prominenten Beschuldigten kritisiert. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Presseanfrage zu Ermittlungen gegen den ehemaligen Wirtschaftsminister ungefragt an dessen Verteidiger weitergeleitet.

Ausgangspunkt des Verfahrens war eine journalistische Anfrage des Tagesspiegel-Redakteurs Jost Müller-Neuhof zu Ermittlungen gegen Habeck. Bei einer Wahlkampfveranstaltung im August 2024 hatte der Ex-Minister dem Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) sinngemäß unterstellt, sich von Russland beeinflussen oder finanzieren zu lassen.

Die Staatsanwaltschaft leitete die Anfrage, samt eigenem Antwortentwurf, an Habecks Verteidiger weiter – ohne Müller-Neuhof zuvor zu fragen. Das war rechtswidrig, befand nun das Verwaltungsgericht Dresden nach einer Klage von Müller-Neuhof.

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