Unter großem Brandmauer-Presse-Tamtam wurde jetzt ein Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) zu einer möglichen Verfassungswidrigkeit der AfD, finanziert von Bertelsmann Stiftung und Foundation Open Society Institute, auf der Bundespressekonferenz vorgestellt. Ein Bijan Moini von der Gesellschaft behauptet bei der Vorstellung des 1.500 Seiten starken Pamphlets gegen die Demokratie und gegen die Freiheit der Bürger, zu wählen, wen sie wählen wollen und nicht die Parteien wählen zu müssen, die Bijan Moini großzügig gestattet zu wählen, das Konvolut käme zu dem „eindeutigen Ergebnis“, „dass die AfD verfassungswidrig ist“. Sie verstoße gegen das Demokratieprinzip und gegen die Menschenwürde.
Es ist vielleicht die größte Herabwürdigung des Prinzips der Menschenwürde, wenn sie dafür missbraucht wird, die Herabsetzung und Verletzung der Menschenwürde des politisch Andersdenkenden, des Heterosexuellen, des Herkunftsdeutschen zu rechtfertigen. Dieses Prinzip ist in den letzten Jahren durch politische Instrumentalisierung entleert wurden.
Ein „Gutachten“, das dazu dient, eine Partei zu verbieten, die erstens die größte Oppositionspartei in Deutschland ist, und zweitens fast ein Drittel der Wähler erreicht, stellt an sich schon eine Verletzung des Demokratie-Prinzips dar. Die Ostdeutsche Allgemeine weist zu recht in ihrem Bericht über die Vorstellung des „Gutachtens“ in der Bundespressekonferenz darauf hin: „Auf die Frage, ob ein hypothetischer AfD-Antrag zum Verbot anderer Parteien nicht selbst genau jene ‚Verdrängung politischer Gegner aus dem politischen Leben‘ wäre, die die GFF der AfD anlastet, antwortete Moini, dies wäre dann eben legitim, sofern gut begründet. Die Asymmetrie dieser Argumentation – wir dürfen, sie nicht – blieb unhinterfragt.“
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