7 Gründe, warum das Selbstbestimmungsgesetz den Missbrauch von Frauen und Kindern normalisiert

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7 Gründe, warum das Selbstbestimmungsgesetz den Missbrauch von Frauen und Kindern normalisiert
Bildquelle: NiUS

An diesem Freitag tritt das Selbstbestimmungsgesetz der Ampel-Regierung in Kraft. Es ermöglicht, durch eine einfache Erklärung beim Standesamt seinen Geschlechtseintrag zu wechseln. Wer einen Penis hat, kann sich zur Frau erklären – und umgekehrt. Zudem gilt das sogenannte Offenbarungsverbot: Das frühere Geschlecht einer Person darf gegen deren Willen nicht offenbart werden, sonst droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.

Das Gesetz ist also nicht nur eine Absage an die freie Rede. Es ebnet auch den Weg zur gesellschaftlichen Normalisierung von Missbrauch. Und das in vielfacher Hinsicht. Über die 7 Gründe, warum das Selbstbestimmungsgesetz den Missbrauch von Frauen und Kindern normalisiert:

Moderne Gesellschaften zeichnen sich dadurch aus, dass sie unterschiedliche körperliche Bedingungen der Individuen anerkennen – nicht, um die Schwächeren auszunutzen, sondern um sich schützend vor sie zu stellen. Das Selbstbestimmungsgesetz stellt einen Rückfall hinter die Moderne dar, denn es deklariert die biologische Realität für inexistent und schafft de facto die Schutzräume für Frauen ab.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) ist federführend für das Selbstbestimmungsgesetz verantwortlich.

Zwar soll eigentlich das Hausrecht weiterhin gelten. Doch selbst in der Regierung herrscht Uneinigkeit darüber, wie Frauenschutzräume aufrecht erhalten werden sollen. Im Mai hatte die Besitzerin eines Frauen-Fitnesstudios in Erlangen einer Transfrau den Zutritt verweigert und erhielt Post von Ferda Ataman, der Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung. In dem Schreiben empfahl Ataman eine „angemessene Entschädigung“ für die „erlittene Persönlichkeitsverletzung“ von 1000 Euro. Das Justizministerium beharrte im Anschluss gegenüber NIUS darauf, dass in solchen Fällen das Hausrecht geltend gemacht werden und Männern der Zutritt verweigert werden könne – insbesondere, wenn es um den „Schutz der Intimsphäre“ gehe.

Für Frauen bricht durch das Selbstbestimmungsgesetz jedoch etwas Fundamentales zusammen: die Gewissheit, als Frau vor körperlich überlegenen Männern geschützt zu werden. Denn ab heute müssen Frauen in allen Schutzräumen damit rechnen, einem Mann zu begegnen. Sie können nie wissen, in welcher Sauna, Restaurant-Toilette, Schwimmbad-Umkleide oder auf welcher Frauen-Veranstaltung das Hausrecht restriktiv ausgelegt wird und wo nicht. Belastend ist dies ganz besonders für Frauen, die bereits Erfahrungen mit sexuellen Übergriffen gemacht haben und sich vor Retraumatisierungen schützen müssen: Für sie ist der Besuch öffentlicher Toiletten oder Umkleiden nun mitunter unmöglich. Doch auch andere Frauen verlieren einst sicher geglaubte Schutzräume und werden zu permanenter Wachsamkeit gezwungen – denn Sexualstraftäter können das Gesetz gezielt ausnutzen, um Frauen in wehrlosen Momenten zu überwältigen.

Davor warnte am Mittwoch auch die UN-Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Reem Alsalem: Das Selbstbestimmungsgesetz untergrabe die Sicherheit, die Privatsphäre und andere Menschenrechte von Frauen und Mädchen, insbesondere von solchen, die von männlicher Gewalt betroffen sind, erklärte Alsalem in einer Mitteilung. „Dem Geschlechterselbstbestimmungsgesetz fehlen die notwendigen Schutzmaßnahmen, um den Missbrauch des Verfahrens durch Sexualstraftäter und andere Missbrauchs- und Gewalttäter zu verhindern, auch in geschlechtshomogenen Räumen.“ Die Vermengung von Geschlechtsidentität und Geschlecht werde „schwerwiegende Auswirkungen auf die Sicherheit von Frauen und Mädchen in Unterkünften, Badezimmern und Umkleideräumen“ haben. Opfer könnten retraumatisiert werden, wenn sie Räume mit Personen teilen müssten, die von Geburt an männlich sind, unabhängig davon, wie sie sich identifizieren.

Sogar die UN warnt also vor den fatalen Folgen, die das Selbstbestimmungsgesetz für die Sicherheit von Frauen nach sich zieht. Die deutsche Regierung jedoch weist jede Kritik von sich. Und sorgt dafür, dass Frauen vor Männern nicht mehr geschützt sind.

Auch das Haus von Justizminister Marco Buschmann (FDP) zeichnet für das Gesetz verantwortlich.

Die Idee, dass man „im falschen Körper“ geboren werden kann und erst glücklich wird, wenn man seine biologische Realität verleugnet und den eigenen Körper zusätzlich operativ verstümmelt, ist verrückt. Das heißt nicht, dass man Menschen ausgrenzen sollte, die dieser Ansicht sind, denn eine liberale Gesellschaft muss auch verrückte Ideen tolerieren. Durch das Selbstbestimmungsgesetz jedoch wird das Verrückte zum Normalen erklärt, die Kritiker des Verrückten werden als verrückt verunglimpft.

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