Wer die AfD aktiv unterstützt, kann in Sachsen bei waffenrechtlichen Überprüfungen verstärkt unter die Lupe genommen werden. Dafür reicht schon das Aufhängen von Plakaten, das Ausleihen eines Autos oder das Überlassen von Räumlichkeiten an die Partei. Das hat der sächsische CDU-Innenminister Armin Schuster festgestellt. Eine bloße Mitgliedschaft in der Partei reiche für den Entzug des Waffenscheins dagegen nicht aus. Das Sächsische Innenministerium hat dazu einen Erlass herausgegeben.
„Menschen, die mit der AfD sympathisieren oder die Partei wählen, sind im Sinne des Erlasses noch keine relevanten Unterstützer. Aber andere, die der Partei maßgeblich helfen – ob es nun das Aufhängen von Wahlplakaten, das Ausleihen von Fahrzeugen oder das Überlassen von Räumen ist –, kommen nicht darum herum, dass wir sehr genau hinschauen“, so Schuster im Gespräch mit der Sächsischen Zeitung.
Hintergrund der Aussagen ist die Einstufung des sächsischen AfD-Landesverbandes als „rechtsextremistische Bestrebung“ durch den Verfassungsschutz. Das ist für den Waffenbesitz von besonderer Relevanz: Das Waffengesetz knüpft den Besitz von Schusswaffen an die persönliche Zuverlässigkeit. Diese kann, so der Gedanke Schusters, infrage gestellt werden, wenn jemand extremistischen Organisationen angehört oder diese unterstützt.
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