An diesem Donnerstag, 23. Januar, fand vor dem Verwaltungsgericht (VG) Köln die Verhandlung über die Klage des früheren Präsidenten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Arne Schönbohm gegen seine Dienstherrin, Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), statt. Schönbohm hatte geltend gemacht, dass Faeser ihn gegen die Unterstellungen des ZDF-Magazin von Jan Böhmermann (Magazin „Royal“ vom 7. Oktober 2022) hätte in Schutz nehmen müssen. Schönbohm war (und wird im Zuge eines Reuploads der ZDF-Sendung in geänderter Version) eine Verbindung in den Kreml suggeriert. In Folge dessen hatte Faeser Schönbohm von seinen BSI-Aufgaben entbunden und quasi strafversetzt. TE hat laufend darüber berichtet, zuletzt am 22. Januar.
Schönbohm bzw. seine Anwälte hatten vor dem VG Köln schließlich auf (symbolischen materiellen) Schadensersatz wegen Mobbings und einer Verletzung der Fürsorgepflicht durch Dienstherrin Faeser geklagt. Dem ist das Gericht nicht gefolgt.
In der mündlichen Urteilsbegründung hat das VG aber immerhin ausgeführt: Es spreche vieles dafür, dass die Beklagte ihrer Fürsorgepflicht nicht hinreichend nachgekommen sei, indem sie sich nicht stärker schützend vor den Kläger gestellt habe. Mit dieser Feststellung kann Schönbohm, mit dem TE zwischenzeitlich gesprochen hat, leben. Denn hier wird explizit Faesers Versagen dingfest gemacht. Es lasse sich aber, so das VG weiter, nicht feststellen, dass gerade daraus eine für den geltend gemachten Anspruch erforderliche schwerwiegende Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Klägers resultierte.
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