Die Abkassier-Republik: Wie Berlin Schenkungen zum Staatsgeschäft macht

vor 9 Monaten

Die Abkassier-Republik: Wie Berlin Schenkungen zum Staatsgeschäft macht
Bildquelle: Tichys Einblick

Schenkungen sind in Deutschland mit einer hohen Steuerlast sowie strengen Dokumentations- und Meldepflichten verbunden. Bei Verstößen gegen die gesetzlichen Vorgaben drohen drakonische Strafen. Während es im Land an allen Ecken und Enden lichterloh brennt, konzentriert sich Berlin ausgerechnet darauf, den anständigen Bürger mit Vorschriften wie diesen zu drangsalieren.

Im Bürokratie-Staat Deutschland geht eine Geldschenkung häufig mit erheblichen steuerlichen Belastungen einher. Die Freibeträge sind dabei äußerst niedrig: Für Ehegatten liegen sie bei 500.000 Euro, für Kinder und Stiefkinder bei 400.000 Euro, für Enkelkinder bei 200.000 Euro und für Eltern oder Großeltern (nur im Erbfall) bei 100.000 Euro.

Die Schenkungsteuer in Deutschland unterliegt gestaffelten Steuersätzen, die sowohl vom Wert der Schenkung als auch vom Verhältnis zwischen Schenkendem und Beschenktem abhängen. Sie beginnt bei 7 Prozent, ab einem Betrag von 75.000 Euro über dem Freibetrag und kann bis zu 50 Prozent betragen – etwa für Schenkungen über 6 Millionen Euro an Personen der Steuerklasse III, zu denen entfernte Verwandte wie Cousins, Freunde, Geschäftspartner oder sonstige Dritte zählen.

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