Saarbrücken muss neu wählen: AfD-Ausschluss war rechtswidrig

vor etwa 2 Monaten

Saarbrücken muss neu wählen: AfD-Ausschluss war rechtswidrig
Bildquelle: Tichys Einblick

Politisches Beben in Saarbrücken: Der Stadtrat der saarländischen Landeshauptstadt muss neu gewählt werden. Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat die Stadtratswahl vom 9. Juni 2024 für ungültig erklärt. Der Grund ist brisant: Die AfD war damals nicht zur Wahl zugelassen worden – zu Unrecht, wie das Gericht nun entschieden hat. Das Landesverwaltungsamt muss deshalb eine Neuwahl anordnen.

Hintergrund war ein innerparteilicher Streit der AfD um konkurrierende Wahllisten. Vor der Kommunalwahl 2024 lagen zwei Wahlvorschläge vor: eine ältere Liste aus dem August 2023 und eine neue Liste vom Februar 2024. Der städtische Wahlausschuss ging davon aus, dass der erste Wahlvorschlag nicht wirksam zurückgenommen worden sei. Die zweite Liste wertete er deshalb als unzulässige Doppelbewerbung. Ergebnis: Beide Listen wurden für ungültig erklärt, die AfD durfte zur Stadtratswahl gar nicht antreten.

Genau diese Bewertung hat das OVG nun kassiert. Nach Auffassung des Gerichts lag kein Verstoß gegen das Verbot der Doppelbewerbung vor. Der erste Wahlvorschlag sei durch neu benannte Vertrauenspersonen wirksam zurückgenommen worden; der zweite Wahlvorschlag hätte deshalb nicht zurückgewiesen werden dürfen. In erster Instanz war die Klage noch gescheitert, nun hatte die Berufung Erfolg. Die Revision ließ das OVG nicht zu; möglich bleibt nur eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht.

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