EuGH verlangt Rundumversorgung für Asylsuchende

vor 11 Monaten

EuGH verlangt Rundumversorgung für Asylsuchende
Bildquelle: Tichys Einblick

Haben Sie schon mal etwas von Koen Lenaerts gehört? Vermutlich nicht. Thomas von Danwitz? Auch nicht? Dann sind Sie sicher nicht alleine. Dabei ist Koenraad (Koen) Lenaerts nun seit 2015 Präsident des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Von Danwitz ist seit 2024 sein Stellvertreter und gehört laut LTO zu den „Juristen, die man kennen muss“. Zusammen hatten sie in dieser Zeit schon einige Urteile mit zu verantworten, die einer von den ihnen untergebenen Richter fällte. Und natürlich gilt gerade Lenaerts der Fachpresse als „überzeugter Europäer“ und „vehementer Verfechter der Rechtsstaatlichkeit“ in einem.

Jetzt hat der EuGH, das höchste Gericht der EU mit selbst zugesprochener letztinstanzlicher Bedeutung, ein weiteres Urteil gesprochen. Und es fällt nicht desaströser aus als viele andere zuvor. Schon die Überschrift der offiziellen Pressemitteilung hat es in sich und sei daher in Gänze zitiert:

Asylrecht: Ein Mitgliedstaat kann sich nicht auf einen unvorhersehbaren Zustrom von Antragstellern auf internationalen Schutz berufen, um sich seiner Pflicht zur Deckung der Grundbedürfnisse von Asylbewerbern zu entziehen

Das bedeutet im Umkehrschluss die wirkliche Unendlichkeit aller zur Menschenversorgung benötigten Ressourcen, welche jedes EU-Mitgliedsland ständig, an alle Eventualitäten im Voraus denkend, vorhalten muss. Das ist natürlich nicht möglich.

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