Die öffentlich-rechtlichen Anstalten stehen von vielen Seiten unter Druck – nicht erst seit der KI-Affäre des ZDF und dem gescheiterten Versuch, sie zu vertuschen. Am 15. Oktober 2025 gab das Bundesverwaltungsgericht einer Klägerin in einem Revisionsverfahren Recht, die ihren Rundfunkbeitrag mit der Begründung reduziert hatte, dass die öffentlich-rechtlichen Anstalten ihre im Rundfunk- und Medienstaatsvertrag festgelegten Pflichten nicht erfüllen. Formal bedeutet das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, dass das Verfahren wieder an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zurückgeht, der die Klage der Bürgerin zunächst abschmetterte, ohne in der Sache zu prüfen, ob und wie ARD, ZDF und Deutschlandfunk tatsächlich liefern, was ihnen die Staatsverträge vorgeben.
Der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts entschied, dass Verwaltungsgerichte diese Prüfung nun vornehmen müssen. Die rechtliche Grundlage für die Rundfunkgebühr entfalle, so das Urteil, wenn die öffentlich-rechtlichen Anstalten systematisch und über einen längeren Zeitraum gegen ihren Programmauftrag verstoßen. Außerdem stellte das Obergericht fest, dass die Verpflichtung zur Vielfalt für die Anstalten ausdrücklich als Meinungsvielfalt zu verstehen sei – und nicht einfach nur als eine Vielzahl von Sendungen. Genauso hatten die Vertreter des Gebührenfunks lange argumentiert.
Offenbar kürzten viele Bürger nach dem Urteil ihren Rundfunkbeitrag oder stellten die Zahlung mit dem ausdrücklichen Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts und die Tatsache ein, dass bis zur finalen Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags noch mehrere Jahre vergehen dürften.
Auf die entsprechenden Widersprüche der Bürger gegen die Zahlungsaufforderungen reagiert der Gebührenservice mit einem interessanten Musterschreiben. Zunächst führt er aus:
DRAMA IN REGENSBURG: Geiseldrama beendet! SEK nimmt Verdächtigen fest - Ein Toter | STREAM










