Doch nicht so gemeint: Rückzieher von Pistorius bei Wehrdienst-Gesetz

vor 4 Monaten

Doch nicht so gemeint: Rückzieher von Pistorius bei Wehrdienst-Gesetz
Bildquelle: Tichys Einblick

Eine entsprechende Regelung im reformierten Wehrdienstgesetz werde vorerst nicht angewendet, solange der Wehrdienst in Deutschland auf Freiwilligkeit basiert. Zuvor hatte eine Passage im neuen Gesetz für einen bundesweiten Protest gesorgt: Demnach sollten längere Auslandsaufenthalte von mehr als drei Monaten grundsätzlich genehmigungspflichtig sein.

Damit wurden Einschränkungen der persönlichen Freiheit und eine schleichende Rückkehr zur Wehrpflicht befürchtet. Das Ministerium betonte nun jedoch, dass diese Regelung ausschließlich für den sogenannten „Spannungs- oder Verteidigungsfall“ vorgesehen sei – also für eine Situation, in der in Deutschland der Wehrdienst ohnehin verpflichtend wird.

Nach Angaben aus Regierungskreisen handelt es sich dabei um eine Vorsorgemaßnahme, die sicherstellen soll, dass im Ernstfall bekannt ist, wo sich potenzielle Wehrpflichtige aufhalten, berichtet dazu die WELT. Solche Regelungen sind laut Sicherheitsexperten auch in anderen europäischen Staaten üblich, insbesondere vor dem Hintergrund der angespannten sicherheitspolitischen Lage in Europa.

Publisher Logo

Dieser Artikel ist von Tichys Einblick

Klicke den folgenden Button, um den Artikel auf der Website von Tichys Einblick zu lesen.

Weitere Artikel